Capital Garantiefonds 02 GmbH & Co. KG – Vermittlerfirma haftet für Fehlberatung
14 Sep
Das Landgericht Frankfurt a.M. hat mit aktuellem Urteil vom 16.08.2012 (nicht rechtkräftig) einem ehemaligen Kapitalanleger des Capital Garantiefonds02 GmbH & Co. KG Schadensersatz zugesprochen
Verurteilt wurde die Vermittlerfirma, über die dem Anleger das verlustträchtige Investment bei dem geschlossenen Fonds angetragen und vermittelt wurde.
So wurde laut Urteil dem Anleger bei dem Verkaufsgespräch von der Vermittlerseite eine Sicherheit suggeriert, die bei dem Fonds trotz der Bezeichnung Garantiefonds tatsächlich nicht besteht. Damit wurde der Anleger nach Ansicht des Gerichts nicht anleger- und objektgerecht beraten, wofür die Vermittlerfirma nun zum Ersatz des entstandenen Schaden verpflichtet wurde.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Vertrauensanwalt des BSZ e.V. Steffen Hielscher aus Jena, der den Anleger erfolgreich vertreten hat, erklärt: Für die Anleger des Capital Garantiefonds 02, die ebenfalls nicht von ihrem Vermittler zutreffend aufgeklärt wurden, bestehen neben einer möglichen Haftung der Treuhändergesellschaft des Fonds damit gute rechtliche Aussichten, ihren Schaden ersetzt zu bekommen.
So vertritt die Fachkanzlei aus Jena seit Jahren Anleger des Capital Garantiefonds 02 GmbH & Co. KG und des zweiten Fonds der Capital Garant Gruppe, dem Capital Garant Ratenfonds, im Rahmen der Auseinandersetzung von Gesellschafterbeteiligungen und bei Schadensforderungen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaften „CAPITAL GARANTIEFONDS“ gegründet. Es bestehen gute Gründe hier Ansprüche prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 14. September 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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