Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat die im Bereich regenerativer Energien tätige PROKON Unternehmensgruppe wegen irreführender Werbeangaben in ihrem Prospekt verurteilt.
"Anleger, die sich über die vermeintliche Sicherheit der Geldanlage getäuscht sehen, sollten das Urteil zum Anlass nehmen und etwaige Kündigungs- und Schadensersatzansprüche und damit verbundene Möglichkeiten, die Anlage rückabzuwickeln, von einem spezialisierten...
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