Keine Minderung wegen schlechtem Aussehen

17 Okt

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Lediglich optische Beeinträchtigungen der Mietsache rechtfertigen keine Mietminderung. So stellte zum Beispiel ein Ehepaar fest, dass sich in seiner Wohnung in beiden Schlafzimmern unterhalb der Balkontüren Feuchtigkeit sammelte und in die erste Parkettreihe eindrang. Dies teilten die Mieter ihrer Vermieterin mit. Vier Monate später minderten die Eheleute ihre Miete um 5 Prozent, weil sich mittlerweile dunkle Verfärbungen im Parkett gebildet hatten. Mit dieser Minderung war die Vermieterin nicht einverstanden, woraufhin die Mieter auf Feststellung klagten, dass ihre Minderung gerechtfertigt sei. Die Vermieterin hingegen verlangte den rückständigen Mietzins. Die zuständige Richterin wies die Feststellungsklage ab und sprach der Vermieterin den ausstehenden Mietzins zu. Die rein optische Beeinträchtigung rechtfertigt keine Minderung, da eine erhebliche Minderung der Gebrauchsfähigkeit der Mietsache nicht vorlag, erläutern ARAG Experten (AG München, Az.: 474 C 2793/12).



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Konzernkommunikation, Fachpresse / Kunden PR
+49 (211) 963-2560



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.