Deikon: Insolvenzverfahren eröffnet! Klagen auf Rückabwicklung durch BSZ e.V.-Anwälte laufen!

20 Okt

Betroffene schließen sich dem BSZ e.V. an! Insolvenzantrag der DEIKON GmbH: Forderungen können angemeldet werden! Klagen auf Rückabwicklung durch die BSZ e.V-Vertrauensanwälte laufen!

Pressemeldung der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Die Deikon GmbH hat laut eigener Mitteilung am 03.09.2012 einen Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht gestellt. Damit droht den Anlegern ein hoher Verlust ihrer Einlage, der schlimmstenfalls bis zum Totalverlust reichen könnte.

Inzwischen wurde auch vom zuständigen Insolvenzgericht ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, nämlich Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Ringstmeier, Köln. Inzwischen teilte das Amtsgericht Köln den Anlegern auch mit, dass die Forderungen der Insolvenzgläubiger bis einschließlich 19.12.2012 beim Insolvenzverwalter angemeldet werden können.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth und Keitel raten geschädigten DEIKON-Anlegern auf jeden Fall zur Forderungsanmeldung, „da nicht ausgeschlossen ist, dass über das Insolvenzverfahren noch Gelder zurück geführt werden können.“ Wie hoch die Insolvenzquote ausfallen wird, hierüber sind noch keine seriösen Schätzungen möglich.

Auch ein Termin zur Gläubigerversammlung wurde inzwischen bestimmt, nämlich Mittwoch, der 05.12.2012 im Gebäude des Amtsgerichts Köln.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte raten geschädigten Deikon-Anlegern dazu, ihre Interessen zu bündeln, damit eventuell im Rahmen eines Gläubigerausschusses die Rechte der Anleger der DEIKON-Anleihen wirksam vertreten werden können.

Auch Klagen auf Rückabwicklung der DEIKON-Anleihen durch die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte laufen bereits:

So hatten die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte bereits im letzten Jahr erste Klagen gegen die Sicherheitentreuhänderin der II. und III. Deikon-Hypothekenanleihe eingereicht, unter anderem, weil ihrer Ansicht nach das Sicherheitenkonzept bei den Anleihen nicht richtig umgesetzt wurde und Prospektfehler vorliegen, die nicht richtig gestellt worden waren, aber hätten richtig gestellt werden müssen. Erste Termine zur mündlichen Verhandlung vor den Landgerichten Düsseldorf und Berlin sind bereits erfolgt, erste Urteile dürften auch in Kürze zu erwarten sein, der BSZ e.V. wird hierüber berichten.

Die Deikon-Hypothekenanleihen waren vielen Anlegern als sicheres Immobilieninvestment vermittelt worden, bei denen nur geringe Risiken bestehen würden. Die DEIKON-Hypothekenanleihen waren vielen Anlegern sogar als Anlage vermittelt worden, die „gerade auch konservative Anleger“ überzeugen würde. DEIKON vermietete Immobilien an Discounter wie LIDL und ALDI, die Immobilien sind auch gut vermietet. Ein Swapgeschäft sowie ein Kredit brachten das Unternehmen aber ins Wanken, das Unternehmen ist überschuldet.

Da die Anleihen nur nachrangig abgesichert sind, müssen die Anleger mit einem Totalverlust der Anlage rechnen. Der BSZ e.V-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Späth hierzu: „Es stellt sich leider heraus, dass die Anlage bei DEIKON gerade nichts mit einer sicheren, konservativen Anlage zu tun hatte, wie den Anlegern teilweise suggeriert wurde, sondern im Gegenteil gerade eine unternehmerische Beteiligung mit nicht unerheblichen Risiken vorlag.“

Betroffene „Deikon-Anleger“ können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Deikon“ anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Lagerstr. 49

64807 Dieburg

Telefon: 06071-9816810

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

http://www.fachanwalt-hotline.eu/…

Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 20. Oktober 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

drsp+hk



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