Wealthcap Life USA 1 – Für Anleger nicht erstklassig

25 Okt

Der US-Lebensversicherungsfonds Life USA 1 des Emissionshauses Wealthcap leidet unter erheblichen finanziellen Problemen und ist für betroffene Anleger kein Grund zur Freude

Pressemeldung der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Diese sollten sich jedoch nicht mit der Situation abfinden.

Life USA 1

Der Life USA 1 Lebensversicherungsfonds befindet sich v.a. aufgrund eines massiven Einnahmeproblems in einer finanziellen Schieflage. Die Einnahmen des Fonds liegen weit unter der Kalkulation der Fondsgesellschaft. Bis zum 31.12.2011 betrugen diese nur US-$ 84,8 Mio., während US-$ 296 Mio. eingeplant waren. Demgegenüber überstiegen die Ausgaben bis zum 31.12.2011 die Planung um US-$ 15,3 Mio. Es ist daher nicht überraschend, dass die Ausschüttungen an die Anleger nur 15,4 % der angekündigten Werte erreichten und 2011 ganz ausblieben. Eine Besserung dieser Finanzlage ist nicht in Sicht.

Rückabwicklung bei fehlerhafter Beratung

Betroffene Anleger des Life USA 1 Lebensversicherungsfonds sind jedoch nicht rechtlos gestellt und sollten der Entwicklung nicht tatenlos zusehen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte empfiehlt betroffenen Anlegern den Rat eines auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts einzuholen. Es bestehen gute Chancen für Anleger, Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank bzw. Beratungsunternehmen, durch das die Fondsbeteiligung vermittelt wurde, durchzusetzen. Banken und Anlageberater, die bei der Vermittlung der Fondsbeteiligungen gegen die Pflicht zur vollständigen und richtigen Aufklärung verstoßen, sind zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Für geschädigte Anleger ermöglicht dies die Rückabwicklung ihrer Fondsbeteiligung.

Beratungspflichten der Banken und Anlageberater

Die Beratungspflichten umfassen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) sowohl die Aufklärung über die Risiken der Lebensversicherungsfondsbeteiligung (Kapitalverlustrisiko, einschränkte Veräußerbarkeit, keine garantierte Mindestverzinsung, untaugliche Sterbetafeln u.a.) als auch die Aufklärung über die Rückvergütungen (sog. Kick-Back-Zahlungen), welche die Bank bzw. der Berater für die Vermittlung der Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds erhalten hat.

Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Lebensversicherungsfonds“ anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Lagerstr. 49

64807 Dieburg Telefon: 06071-9816810

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

http://www.fachanwalt-hotline.eu/…

Dieser Text gibt den Beitrag vom 25. Oktober 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstraße 49
64807 Dieburg
Telefon: +49 (6071) 9816810
Telefax: +49 (6071) 9816829
http://www.fachanwalt-hotline.de

Ansprechpartner:
BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein
+49 (6071) 9816810



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.