Wenn der Schatz einen Eigentümer hat

14 Nov

Pressemeldung der Firma Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.

Ein Schatz ist nur dann ein Schatz, wenn sich der ursprüngliche Eigentümer nicht mehr feststellen lässt. Gelingt das jedoch und hat dieser Eigentümer Erben, so gehört der Schatz zum Erbe. Das entschied das Landgericht Düsseldorf am 27. Juli 2012 (AZ: 15 O 103/11), so die Deutsche Anwaltauskunft.

Der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses entdeckte bei Renovierungsarbeiten in einem eingemauerten Kachelofen zwei verschlossene Stahlkassetten. Diese enthielten über 300.000 DM in Banknoten. Die Wohnung war bis zum Tod der dort lebenden Frau im Jahre 1993 bewohnt gewesen. 2008 hatte der jetzige Eigentümer das Haus gekauft.

Die Erbin der Verstorbenen forderte das Geld als Teil ihres Erbes. Der Mann war jedoch der Meinung, dass es sich um einen Schatzfund handele.

Das Geld ist Teil des Erbes, so die Richter. Da außer der Erblasserin nach dem Tod ihres Mannes keine weiteren Personen mit ihr in der Wohnung gelebt und auch spätere Eigentümer der Liegenschaft keine Eigentumsrechte mehr an dem Geld geltend gemacht hätten, waren die Richter überzeugt, dass das Bargeld aus dem Eigentum der Erblasserin stammte. Wichtige Indizien waren für sie die Banderolen des Geldes aus den Jahren 1971 bis 1977 und die Aussage einer Zeugin. Es gebe Menschen, die Geld im Kamin versteckten, habe die Erblasserin noch kurz vor ihrem Tod zu der Zeugin gesagt.

Damit sei das Geld auch kein Schatzfund. Um einen Schatzfund handele es sich nämlich nur dann, wenn der Eigentümer einer aufgefundenen Sache nicht mehr zu ermitteln sei.

Informationen: www.anwaltauskunft.de



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