Angaben des Maklers nicht bindend

21 Nov

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Laut Internet-Annonce des Maklers hatte eine Wohnung eine Fläche von 74 Quadratmetern – 12 Quadratmeter kleiner als tatsächlich. Die Mieter kürzten daraufhin die Miete von 920 Euro. Der Wohnungseigentümer berief sich vor Gericht jedoch mit Erfolg auf den Mietvertrag, in dem keine konkrete Größe der Wohnung vereinbart worden war. Die alleinige Angabe der Wohnfläche in einer Annonce genügt nicht, wenn im Mietvertrag kein Hinweis auf die Wohnungsgröße enthalten ist, so das Gericht. Die Mieter mussten laut ARAG Experten die einbehaltene Miete nun nachzahlen (AG Frankfurt a.M., Az.: 33 C 3082/12).



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