Attest schon am ersten Tag
21 Nov
Die Klägerin ist bei der beklagten Rundfunkanstalt als Re-dakteurin beschäftigt. Sie stellte einen Dienstreiseantrag, dem ihr Vorgesetzter nicht entsprach. Auch eine nochmali-ge Anfrage der Klägerin einen Tag später wurde abgelehnt. Am Tag der Dienstreise meldete sich die Klägerin krank. Am Folgetag erschien sie wieder zur Arbeit. Daraufhin forderte ihr Arbeitgeber die Klägerin auf, künftig schon am ersten Tag der Krankmeldung einen Arzt aufzusuchen und ein entsprechendes Attest vorzulegen. Doch die Redakteurin war der Ansicht, dass ihr Arbeitgeber dafür eine sachliche Rechtfertigung benötige und klagte. Das Bundesarbeitsgericht stellte jedoch fest, dass das der Arbeitgeber bereits nach dem ersten Tag ein Attest verlangen kann. Dafür ist laut ARAG nicht einmal ein begründeter Verdacht nötig, nach dem der Arbeitnehmer auch in der Vergangenheit Erkrankungen nur vorgetäuscht hätte (BAG, Az.: 5 AZR 886/11).
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