CAPITAL GARANT Ratenfonds

30 Nov

Ist ein rascher Ausstieg möglich?

Pressemeldung der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Der CAPITAL GARANT Ratenfonds mit Sitz in Neubiberg, das zweite Produkt der CAPITAL GARANT Gruppe, die seit dem Jahr 2002 mit dem verlustreichen CAPITAL GARANTIEFONDS 02 auf dem Kapitalanlagemarkt tätig ist, ist nach Auffassung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei und Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht MHG Rechtsanwälte Jena für die Anleger alles andere als eine lohnenswerte Kapitalanlage.

Bis 2009 war der von Juni 1990 bis Juli 1993 als Generalbundesanwalt tätige Alexander von Stahl als Geschäftsführer des CAPITAL GARANT Ratenfonds am Fondskonzept beteiligt.

„Der CAPITAL GARANT Ratenfonds hat nach Kenntnissen der Kanzlei in den bisherigen Jahren 2008 bis 2011 nur Verluste eingefahren. Die Anwälte werden von Anlegern deshalb öfter gefragt, ob ein Festhalten an diesem Fonds überhaupt sinnvoll ist? berichtet Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Steffen Hielscher.

Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei berät seit Jahren erfolgreich Anleger des CAPITAL GRANTIEFONDS 02 und Anleger des CAPITAL GARANT Ratenfonds. Durch die langjährigen Verpflichtungen mit ihrem Fondsbeitritt zahlen viele Anleger des Ratenfonds nach wie vor Monat für Monat weiter fleißig ihre Raten an die Fondsgesellschaft.

„Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage gehen wir davon aus, dass wir bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen Anlegern recht schnell zu einem Fondsausstieg verhelfen können“, so BSZ-Vertrauensanwalt Steffen Hielscher. „Damit können wir den Anlegern zumindest dazu verhelfen, dass sie zukünftig keine weiteren Raten in das Fondsmodell einzahlen müssen.“

Daneben prüfen die Fachanwälte derzeit alle rechtlichen Möglichkeiten, um die schon eingetretenen Vermögensverluste durch Schadensersatzansprüche verringern oder gar ausgleichen zu können. So konnten die Anwälte schon vielen Anlegern des CAPITAL GARANTIEFONDS 02 zu Schadensersatzleistungen verhelfen. „Wir gehen aktuell davon aus, dass auch für Anleger des CAPITAL GARANT Ratenfonds durchaus realisierbare Schadensersatzansprüche bestehen“ bestätigt der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Steffen Hielscher gegenüber dem BSZ e.V.

Anlegern, die sich näher zu den Fonds der CAPITAL GARANT Gruppe informieren möchten, steht eine Mitgliedschaft in der BSZ e.V Interessengemeinschaft offen.



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