Herzlichen Glückwunsch, Sie haben gewonnen!
7 Dez
Wer räumt nicht gerne den Jack-Pot ab? Trotzdem sind viele Verbraucher misstrauisch, wenn ihnen Riesengewinne versprochen werden. Besonders, wenn sie an gar keinem Preisausschreiben teilgenommen haben. Die Zweifel sind auch berechtigt, bestätigt jetzt das höchste europäische Gericht. Die E-Mails, Briefe oder Postkarten verheißen Geld, einen Traumurlaub oder das topaktuelle Smartphone. „Herzlichen Glückwunsch. Sie haben gewonnen“, heißt es dann meist. Weil der vermeintliche Gewinner erst mittlere bis größere Summen zahlen muss, bevor er erfährt, was ihn erwartet, sprachen Verbraucherschützer schon immer von Abzocke. Nun bestätigte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg: Derartige Werbung oder Versprechen sind nicht erlaubt. Das gilt für Zusendungen, die die Adressaten damit locken wollen, sie haben bereits gewonnen, obwohl der Preis von der Zahlung eines Betrags oder der Übernahme von Kosten durch den Verbraucher abhängig gemacht wird. Dies gilt selbst wenn der vermeintliche Gewinner dafür nur kostenpflichtig telefonieren oder SMS muss, erläutern ARAG Experten (EuGH, Az.: C-428/11).
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