Gesellschaftsrecht: Kartellrechtliche Bußgelder für Unternehmen verhindern

9 Dez

Pressemeldung der Firma Eurojuris Deutschland e.V.

Kartellrechtliche Bußgelder für Unternehmen können durch das Bundeskartellamt verhängt werden. Dies geschieht, wenn Kartellrechtsverstöße (z. B. Preisabsprachen) von Angehörigen dieser Unternehmen diesen zugerechnet werden können. Diese Geldbußen können für Unternehmen je nach Größe schnell zweistellige Millionenbeträge annehmen, denn die Obergrenze liegt bei 10 % des Vorjahresumsatzes des Unternehmens.

Allerdings ist nach dem deutschen Ordnungswidrigkeitengesetz eine Haftungszurechnung erforderlich. Daher kann durch geeignete gesellschaftsrechtliche Gestaltung ein Bußgeld des Unternehmens ausgeschlossen werden. Dies betrifft sämtliche Fälle, in denen ein noch nicht rechtskräftiger Bußgeldbescheid vorliegt. Der Bundesgerichtshof hat bereits im Jahr 2011 entschieden, dass eine entsprechende gesellschaftsrechtliche Gestaltung zulässig ist (Az. KRB 55/10).

Bedeutsam ist die Gestaltung insbesondere bei Unternehmenskäufen, bei denen der Käufer im Rahmen einer Due Diligence Anhaltspunkte dafür erhalten hat, dass bei den gekauften Unternehmen Bußgeldrisiken durch das Kartellamt drohen. Diesen Risiken kann für in der Vergangenheit liegende Verstöße noch heute durch geeignete gesellschaftsrechtliche Gestaltung begegnet werden.

Zu beachten ist allerdings, dass ein Gesetzesentwurf vorliegt, der die bestehende Gestaltungsmöglichkeit abschaffen soll und dessen Inkrafttreten Anfang 2013 geplant ist.

Dr. Joachim Asendorf,

Rechtsanwalt und Dipl.-Kaufmann,

v. Einem & Partner, Bremen

Die Kanzlei v. Einem & Partner aus Bremen (www.einem.de) ist Mitglied im internationalen Anwaltsnetzwerk Eurojuris Deutschland e.V.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Eurojuris Deutschland e.V.
Clausewitzstraße 2
10629 Berlin
Telefon: +49 (30) 88001498
Telefax: +49 (30) 88001424
http://www.eurojuris.de

Ansprechpartner:
Liane Allmann
Geschäftsstellenleiterin
+49 (30) 88001498



Dateianlagen:
    • Dr. Joachim Asendorf
Eurojuris Deutschland e. V. ist in der Eurojuris International EWIV mit Sitz in Brüssel organisiert. Europaweit gibt es mehr als 5.500 Rechtsanwälte in Eurojurisverbänden.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.