Das Ende der GEZ ? Ist der neue Rundfunkbeitrag verfassungswidrig?
11 Jan
Der neue Rundfunkbeitrag sei möglicher Weise verfassungswidrig, sagt der Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e. V. (BSZ®), der ein Aktionsbündnis gegen die "GEZ-Zwangsgebühr" gegründet hat.
Der ab 1. Januar 2013 verbindliche Rundfunkbeitrag, der für jeden Haushalt verpflichtend gilt, ist eventuell verfassungswidrig. Das sagen zwei der renommiertesten deutschen Verfassungsrechtler: Professor Ingo von Münch und Prof. Dr. Christoph Degenhart. Die Abgabe, die unabhängig vom Vorhandensein eines Fernseh- oder Radioempfangsgerätes geleistet werden muss, könnte sowohl gegen Artikel 3 als auch Artikel 2 des Grundgesetzes (Eingriff in das Grundrecht auf freie Entfaltung) verstoßen. „Das Aktionsbündnis gegen die GEZ-Zwangsgebühr hat spezialisierte Anwälte beauftragt einen Gebührenbefreiungsantrag und einen Antrag auf Auskunftserteilung zu stellen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e. V. „Wir wollen den Bürgern die Möglichkeit schaffen, sich gegen diese Zwangsgebühr zu wehren. Mit dem Antrag auf Auskunftserteilung wollen wir wissen, wofür das Geld verwendet werden soll.“ Der BSZ, der auf seiner Homepage www.fachanwalt-hotline.eu Bürgern ein entsprechendes Beitrittsformular für sein Aktionsbündnis zur Verfügung gestellt hat, wurde in den letzten Wochen förmlich überflutet. „Ich freue mich über die Resonanz“, sagt Horst Roosen. „Auch wenn es für uns viel Arbeit bedeutet.“
Die Datenproblematik ? GEZ schafft bundesweites Datenregister
Dem neuen ARD ZDF Rundfunkbeitrag, wie diese Zwangsabgabe offiziell heißt, hat der BSZ den Kampf angesagt. Man wolle die Rechte der Bürger vor den zuständigen Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht oder sogar dem Bundesverfassungsgericht durchsetzen, so der Tenor der beauftragten Anwälte. Schließlich habe man auch Bedenken hinsichtlich der Daten, die alle Meldeämter in ganz Deutschland an die GEZ übermitteln werden. „Das könnte ein Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sein“, kommentiert Roosen. „Die GEZ schafft sich ein Melderegister und sammelt bundesweit Daten, obwohl sie gar keine staatliche Stelle im eigentlichen Sinn darstellt.“ Außer der Religionszugehörigkeit werde die GEZ vielmehr erfahren, als ihr eigentlich angehe.
Der Beitrag, der kein Beitrag, sondern eine Steuer ist
Seit 1. Januar 2013 wurde aus der GEZ-Gebühr also der Rundfunkbeitrag. Wer einen Beitrag zahle, müsse aber einen Nutzen aus dieser Abgabe ziehen können. Doch das sehen einige Anwälte nicht. Roosen: „Wer den Rundfunkbeitrag bezahlen muss, obwohl er keine Empfangsgeräte besitzt, hat keinen Nutzen. Er bekommt keine Gegenleistung.“ Und schon wird aus dem Beitrag per Definition eine Steuer. Für die Erhebung einer Steuer hätten die Länder aber keine Gesetzesgrundlage, das wäre Sache des Bundes. Viele Anwälte sehen darin einen Vorstoß, der die neue Regelung verfassungswidrig mache. „Ich empfehle jedem sich einmal genauer über die neue Regelung zu informieren“, kommentiert der BSZ-Vorstand Roosen. „Kampflos sollten wir diese Neuregelung, die im Verdacht steht, verfassungswidrig zu sein, nicht hinnehmen.“
Wer sich gegen die Zwangsgebühr wehren will und wissen möchte wofür sein Geld verschleudert wird, kann im Internet unter der Adresse http://www.fachanwalt-hotline.eu/… unverbindlich und kostenlos ein Beitrittsformular zum BSZ e.V. Aktionsbündnis gegen die GEZ-Haushaltszwangsabgabe anfordern.
Oder per Telefon 06071- 9816810 Telefax 06071- 9816829.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Die Leser dieses Berichts sollten diesen so oft wie möglich kopieren und in ihrer persönlichen Umgebung publik machen. Denn jede Stimme gegen die neue Zwangsabgabe zählt und jeder kann durch die vorliegenden Informationen seinen Bekannten ebenfalls unnötige verfassungswidrige Gebühren ersparen.
Hier können Sie abstimmen ob Sie für oder gegen den neuen TV Zwangsbeitrag sind. http://www.rechtsboerse.de/…
Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.01.2013 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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