Herzlichen Glückwunsch – Sie haben gewonnen!
14 Feb
So oder ähnlich hört man es immer wieder am Telefon – auch wenn man an gar keinem Glückspiel teilgenommen hat. Verbraucher sollen nach Plänen der Bundesregierung nun besser gegen diese unerwünschte Werbeanrufe und dubiose Gewinnspieldienste geschützt werden. Mit Bußgeld geahndet werden sollen künftig auch unzulässige Werbeaktionen mit automatischen Anrufmaschinen, wie ein Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums vorsieht. Bisher gilt dies bereits für normale Anrufe von Mitarbeitern, die sich ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung melden. Zudem sollen Bußgelder von derzeit maximal 50.000 auf bis zu 300.000 Euro erhöht werden. Hintergrund sind zahlreiche Beschwerden über unseriöse Praktiken. Zum Zeitplan, wann die neuen Regeln in Kraft treten sollen, ist zwar noch nichts bekannt; die Verschärfungen sind aber dringend notwendig. Denn bei solchen dubiosen Anrufen bieten Unternehmen gegen monatliche Vergütung zum Beispiel an, dass sie Kunden bei diversen Gewinnspielen anmelden. Verbrauchern werden solche kostspieligen Verträge laut ARAG Experten häufig regelrecht untergeschoben, besonders älteren Menschen oder unerfahrenen Jugendlichen. Wirksam werden sollen diese Verträge dem Entwurf zufolge dann auch nur noch durch einen Vertrag in Textform, also schriftlich, per Fax oder per E-Mail.
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