HCI-Schiff MS ,,Elena“ stürzt in die Insolvenz

8 Mrz

Unvermindert hält die Insolvenzwelle auf dem Markt geschlossener Schiffsbeteiligungen an

Pressemeldung der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Nun hat am 6. März das Amtsgericht Itzehoe Rechtsanwalt Penzlin aus Hamburg zum vorläufigen Insolvenzverwalter der MS Elena Schifffahrtsgesellschaft, einem Schiff der HCI-Fondsgesellschaft, bestellt (Az.: 28 IN 35/13).

In besseren Tagen hatte HCI nach Recherchen der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte den im Jahr 2006 gebauten 957 TEU-Container-Feeder mit einem Investitionsvolumen von mehr als EUR 18 Millionen – davon mehr als EUR 12 Millionen Fremdkapital – am Markt platziert und in eine Fondsgesellschaft eingebracht. Ursprünglich hatten sich dabei mehr als 600 Anleger an der MS ,,Elena“ Interscan Verwaltungs GmbH & Co. KG beteiligt.

Vom Start weg ließ die Schiffsbeteiligung fast alle Wünsche für die Zeichner offen. Die versprochenen und erhofften regelmäßigen Ausschüttungen blieben aus. Parallel hierzu sank der Wert der Beteiligung. Nunmehr sehen sich die Anteilseigner von einem möglichen Totalverlust ihrer Einlage bedroht.

Betroffene ,,MS Elena“ Schiffsfonds-Anleger sind allerdings nicht schutz- und rechtlos.

So kommen in der Regel Schadensersatzansprüche in Frage gegen die Fondsverantwortlichen (so den Fondsinitiator und die Gründungsgesellschafter), die Fondsdurchführenden (Geschäftsführung und Treuhänder) sowie den Vertrieb, d.h. häufig Banken. Genau gegen den Vertrieb bestehen häufig verschiedene ,,Hebel“, um geschädigten Anlegern erfolgreich zu ihrem Recht verhelfen zu können.

Recherchen der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth haben in dem ,,MS Elena-Verfahren“ nun ergeben, dass deren Anteile z.B. auch über Geschäftsbanken, Volksbanken und Sparkassen vertrieben worden sind. ,,Wir weisen unsere Mandanten immer darauf hin, dass sie ggf. auch Schadensersatzansprüche auf Rückzahlung ihrer gesamten Kommanditeinlage gegen ihre beratende Bank haben, sofern wir dort ein schuldhaftes Fehlverhalten feststellen können“, so Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum von der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte.

,,Ein solches Fehlverhalten ist zum Beispiel, dass viele Banken Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen haben. Stattdessen haben sie ihren Bankkunden nicht auf Risiken wie einen Totalverlust hingewiesen. Dieses schuldhafte Fehlverhalten löst eine Schadensersatzpflichtigkeit der betroffenen Bank aus“, so Rechtsanwalt Kurdum weiter.

Darüber hinaus haben Banken häufig die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen nicht oder auch nicht ausreichend offengelegt. Banken müssen jedoch nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs solche kick-backs – auch Rückvergütungen bzw. Retrozessionen genannt – ihrem Kunden gegenüber offenlegen. In vielen Fällen tun sie es nicht – und der geschädigte Anleger hat die Chance, Kompensationsansprüche gegenüber seiner Bank geltend zu machen.

,,Hierbei muss der Anleger nicht notwendigerweise den Klagweg beschreiten. Im Einzelfall können wir für den Mandanten bereits außergerichtlich zu einem Erfolgsergebnis gelangen. Dann erhält der Anleger vergleichsweise schnell eine Rückzahlung in Geld. So geht er zugleich keine weiteren Risiken mit seiner Beteiligung mehr ein, die ja erfahrungsgemäß nicht nur ein finanzielles Desaster ist, sondern auch mit einem großen Zeit- und Verwaltungsaufwand sowie schlaflosen Nächten verbunden ist“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Kurdum.

Es bestehen daher gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Schiffsfonds/ HCI MS Elena“ beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 08. 03. 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.

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