Rücktritt wegen Kraftstoffverbrauch

13 Mrz

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Ein Käufer kann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der gekaufte Neuwagen auch unter Testbedingungen über 10 Prozent mehr Kraftstoff verbraucht als im Verkaufsprospekt angegeben. In dem zugrunde liegenden Fall hatte Ende 2009 der Kunde bei einem Autohaus einen neuen Pkw zum Preis von etwa 20.300 Euro erworben. Der Verkaufsprospekt bewarb das Fahrzeug (ohne Zusatzausstattung) mit nach dem Messverfahren gemäß EU-Richtlinie RL 80/1268/EWG ermittelten Kraftstoffverbrauchswerten. Nachdem der Käufer zu hohe Verbrauchswerte beanstandet hatte und dem Autohändler keine Nachbesserung gelungen war, erklärte er im April 2010 den Rücktritt vom Kaufvertrag. Das OLG hat dem Kläger Recht gegeben. Der Käufer müsse zwar wissen, dass die tatsächlichen Verbrauchswerte von zahlreichen Einflüssen und der individuellen Fahrweise abhingen und nicht mit Prospektangaben gleichzusetzen seien. Er könne aber erwarten, dass die im Prospekt angegebenen Werte unter Testbedingungen reproduzierbar seien, so die ARAG Experten (OLG Hamm, Az.: I-28 U 94/12).



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