WGF AG: Gläubigerversammlungen am 08.04.2013 in Düsseldorf

14 Apr

Individuelle Forderungsanmeldung trotz Wahl gemeinsamer Vertreter ratsam. Sanierungskonzept bedarf der Überprüfung!

Pressemeldung der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Am 08.04.2013 fanden im Düsseldorfer Congress Center die Gläubigerversammlungen für die Anleiheinhaber der diversen Anleihen der WGF AG statt, in denen es um die Wahl sog. „gemeinsamer Vertreter“ ging.

Diverse BSZ e.V.-Vertrauensanwälte wie Rechtsanwalt Dr. Walter Späth von der Kanzlei Dr. Späth & Partner, aber auch diverse andere BSZ e.V.-Vertrauensanwälte waren auf den Gläubigerversammlungen anwesend. Für alle Anleihen mit Ausnahme der Anleihe WGFH 07 wurden auch sog. „gemeinsame Vertreter“ gewählt. Eigentlich könnten nun auch die Forderungsanmeldungen für die Anleger von den sog. „gemeinsamen Vertretern“ vorgenommen werden.

Doch hier ist Vorsicht angebracht:

Die Frist zur Anmeldung der Forderungen läuft am 26.04.2013 ab. Diverse Anleihegläubiger haben jedoch angekündigt, die Wahl anzufechten bzw. sogar die Beschlüsse ggf. im Wege der Anfechtungsklage anzufechten. Rechtsanwalt Dr. Späth hierzu: „Ob somit die gemeinsamen Vertreter wirksam die Forderungen werden zur Insolvenztabelle anmelden können, steht somit nicht mit 100%iger Sicherheit fest, da Klagen gegen die Beschlüsse noch nach dem 26.04.2013 eingereicht werden könnten.“

Aus diesem Grunde rät der BSZ e.V. den Anleihegläubigern, die Forderungen zur Sicherheit noch einmal selber anzumelden, auch um hier ein Stimmrecht für die Gläubigerversammlung am 22.05.2013 zu erhalten.

Ansonsten wurde auf der Gläubigerversammlung am 08.04.2013 ein weiteres Sanierungskonzept vorgeschlagen: So will der Anlegeranwalt Prof. Dr. Reiter von der Kanzlei Baum Reiter & Collegen, der zur Zeit Mitglied des Gläubigerausschusses ist, in den Vorstand wechseln und dort die Aufgabe des Sanierungsvorstands übernehmen. Reiter will das Unternehmen weiter führen, unter anderem auch, um den Anlegern eine höhere Insolvenzquote zu sichern.

„Ob es sich bei diesem Sanierungskonzept um ein für die Anleger vorteilhaftes Konzept handelt, wird von uns gerade überprüft, insbesondere, ob es einen Mehrwert im Vergleich zur Abwicklung über einen regulären Insolvenzverwalter bietet“ so Rechtsanwalt Dr. Walter Späth.

„Insbesondere, ob die der WGF AG gewährte Eigenverwaltung der richtige Weg ist, muss genau überprüft werden, denn wir sehen es zumindestens skeptisch, dass Herr Pino Sergio weiterhin im Vorstand bleibt. Wir werden das Konzept daher genau überprüfen und ggf. auf der Gläubigerversammlung am 22.05.2013 geeignete Gegenvorschläge machen, denn entscheidend muss immer das Wohl der Anleihegläubiger sein.“

Betroffene WGF-Anleger können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft WGF Anleihen anschließen.

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Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 14.04.2013 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.



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