Vorsicht geboten: SFD – safe deal group

2 Mai

Safe Deal Group FinanceGuard Markts - geht hier alles mit rechten Dingen zu?

Pressemeldung der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Ein Mandant der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Rötlich Rechtsanwälte Fachanwälte berichtete über folgende Transaktion, bei der möglicherweise ein betrügerisches System dahinter steckt: unter dem Namen „Safe Deal Group FinanceGuard Markts“ fungiert ein angeblicher Serviceanbieter für Geldtransaktionen im Internet.

Dabei gingen die Betreiber nach Erkenntnissen der Kanzlei so vor, dass dem potentiellen Käufer im Rahmen einer Kaufabwicklung über das Internet von seitens der safe deal group ein Service zur Kaufabwicklung angeboten wurde.

Soll beispielsweise von einem potentiellen Käufer ein Fahrzeug via Internet auf Probe gekauft werden, so bietet die safe deal group sich als Serviceanbieter an. Das Fahrzeug könne zur Probe ausgeliefert werden, unter der Bedingung, dass der Käufer bis zur seiner endgültigen Kaufentscheidung den Kaufpreis der safe deal group auf ein sogenanntes „Sicherungskonto“ überweist.

Die safe deal group behält das Geld angeblich bis zur endgültigen Kaufentscheidung des potentiellen Käufers ein. In dem der Kanzlei vorliegenden Fall bezahlte der Mandant, bekam aber leider den Kaufgegenstand nie zu Gesicht. Die Kommunikation mit dem potentiellen Käufer erfolgte über die Emailadresse: safe.deal.group@gmail.com.

Eines der Konten, auf welches das Geld überwiesen werden sollte, lautete auf einen Danut Din und besteht bei der deutschen Bank. Diese Person scheint wohl auch eine der Schlüsselfiguren in dem System zu sein. Es wurden aber auch in diesem Zusammenhang auf andere Personen lautende Konten, beispielsweise bei der Postbank, angegeben. Eine Adresse dieser Personen liegt allerdings nicht vor und wurde im e-mail-Verkehr auch nicht mitgeteilt.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Rötlich Rechtsanwälte Fachanwälte hat in dem vorliegenden Fall Strafanzeige erstattet. Betroffenen wird geraten, sich zur Wahrung ihrer Interessen umgehend an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus solchen Geschäften durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „Geld weg – was nun?“ gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Lagerstr. 49

64807 Dieburg

Telefon: 06071-9816810

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

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http://www.fachanwalt-hotline.eu/…

Dieser Text gibt den Beitrag vom 02. Mai 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

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