Auto-Vervollständigung unzulässig

15 Mai

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Google hat seit 2009 die Funktion der automatischen Vervollständigung (Autocomplete) in seine Suchmaschine integriert. Dabei werden Suchbegriffe noch während der Eingabe automatisch um weitere Vorschläge vervollständigt. Nach dem Karlsruher Urteil beeinträchtigen automatische Suchstichwort-Ergänzungen wie „Betrug“ oder „Scientology“ die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Ihre Persönlichkeitsrechte würden verletzt, wenn die durch diese Wortkombinationen hergestellte gedankliche Verbindung unwahr sei. Allerdings muss Google seine Software nicht generell ändern. Es sei dem Unternehmen nicht vorzuwerfen, dass es aus bisherigen Suchen abgeleitete Suchvorschläge macht. Google hafte für Persönlichkeitsrechtsverletzungen erst, wenn es auf konkrete Aufforderung Betroffener solche Suchvorschläge nicht überprüft und gegebenenfalls unterbindet. In dem vom BGH entschiedenen Fall soll daher nun das OLG Köln prüfen, ob Rechte der Kläger verletzt wurden, erläutern ARAG Experten (BGH, Az: VI ZR 269/12).



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