Auto-Vervollständigung unzulässig
15 Mai
Google hat seit 2009 die Funktion der automatischen Vervollständigung (Autocomplete) in seine Suchmaschine integriert. Dabei werden Suchbegriffe noch während der Eingabe automatisch um weitere Vorschläge vervollständigt. Nach dem Karlsruher Urteil beeinträchtigen automatische Suchstichwort-Ergänzungen wie „Betrug“ oder „Scientology“ die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Ihre Persönlichkeitsrechte würden verletzt, wenn die durch diese Wortkombinationen hergestellte gedankliche Verbindung unwahr sei. Allerdings muss Google seine Software nicht generell ändern. Es sei dem Unternehmen nicht vorzuwerfen, dass es aus bisherigen Suchen abgeleitete Suchvorschläge macht. Google hafte für Persönlichkeitsrechtsverletzungen erst, wenn es auf konkrete Aufforderung Betroffener solche Suchvorschläge nicht überprüft und gegebenenfalls unterbindet. In dem vom BGH entschiedenen Fall soll daher nun das OLG Köln prüfen, ob Rechte der Kläger verletzt wurden, erläutern ARAG Experten (BGH, Az: VI ZR 269/12).
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de
Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
+49 (211) 963-2560