HolidayCheck gewinnt abermals Prozess gegen A&O Hostels

17 Mai

Kammergericht Berlin weist Klage in der Berufung erneut ab / Bereits achter Erfolg gegen Billig-Hotelkette / Gericht würdigt HolidayCheck als neutralen Vermittler

Pressemeldung der Firma HolidayCheck AG

HolidayCheck haftet als neutrales Bewertungsportal nicht für eine Hotelbewertung. Dies entschied das Kammergericht in einem Urteil vom 16. April 2013. In dem Urteil hat es eine Klage der A&O Hotel and Hostel Mitte GmbH auch in der Berufung abgewiesen und als unbegründet beurteilt. Damit stärkt das Gericht abermals die Position von HolidayCheck und Hotelbewertungen im Internet.

Aussagen über Qualitätsmängel in einem Hotelzimmer wollte die Hotelkette gerichtlich verbieten lassen. Sie sah darin einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Argument: Die Meinung des Bewerters müsste auch als die Meinung von HolidayCheck angesehen werden. Eine Ansicht, der das Gericht jedoch in keiner Weise folgt! HolidayCheck hat sich die Meinung des Bewerters nicht zu eigen gemacht, noch haftet HolidayCheck als Verbreiter der Tatsachenbehauptung eines Dritten. Vielmehr bleiben es die Aussagen des Bewerters selbst. Das Gericht stellt zutreffend fest: „Ob eine Hotelbewertung ins Netz gestellt wird, entscheidet nicht die Beklagte [HolidayCheck], sondern allein der Verfasser der Bewertung.“

Darüberhinaus stärkt das Gericht HolidayCheck als neutralen Portalbetreiber, der seine Distanz zu den Bewertungen wahrt. Die eingesetzten Filter und die manuelle Kontrolle von HolidayCheck zur Authentizitätskontrolle unterstützen die Neutralität: „Sie sollen nicht nur dazu dienen sogenannte ‚Fake-Bewertungen‘ auszuschließen, insbesondere Eigenbewertungen von Hotelbetreibern und Bewertungen von Konkurrenten… sondern auch um Wettbewerbsverstöße zu verhindern.“

Patrick Feil, Geschäftsführer D/A/CH bei HolidayCheck begrüßt das Urteil: „Das Gericht hat die Position von HolidayCheck und der Verbraucher erneut gestärkt. Das Recht ehemaliger Hotelgäste auf freie Meinungsäußerung darf nicht angetastet werden.“

Das Urteil ist bereits der achte Erfolg von HolidayCheck in Prozessen gegen Hotels der A&O-Gruppe.

Aktenzeichen 5U 63/12, Rev. zugel.



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