Medico Fonds Nr. 31 – OLG Celle: Bonnfinanz verliert auch in II. Instanz

17 Mai

Das OLG Celle hat die Berufung der Bonnfinanz gegen das erstinstanzliche Urteil des LG Stade ohne mündliche Verhandlung per Beschluß zurückgewiesen! Die Revision wurde nicht zugelassen

Pressemeldung der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

In dem von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Rötlich Rechtsanwälte Fachanwälte erstrittenen Urteil vom 10.10.2012 hatte die 5. Zivilkammer des Landgerichts Stade die Bonnfinanz Aktiengesellschaft für Vermögensberatung und Vermittlung zum Schadensersatz und Freistellung und damit zur Rückabwicklung der Beteiligung an dem Medico Fonds Nr. 31 verurteilt.

Die Bonnfinanz hatte Berufung eingelegt. Dazu erging ein Hinweisbeschluß des OLG Celle mit der Aufforderung, die Berufung zurück zu nehmen, was die Bonnfinanz nicht gemacht hat. Der jetzige Beschluß bestätigt, daß die Bonnfinanz zur Schadensersatzzahlung und Rücknahme der Beteiligung verpflichtet ist:

Das OLG Celle geht vom Vorliegen eines Beratungsvertrages aus. Aus den Rechenschaftsberichten ergebe sich für den Anleger nicht mit der nötigen Klarheit, daß ein Totalverlust droht bzw. die Fungibilität nur eingeschränkt sei. Die Aussagen des Beraters entwerten, soweit sie nicht dem Prospekt entsprechen, die Angaben im Prospekt. Die Steuervorteile seien nicht anzurechnen.

Im Beschluß vom 06.05.2013 führt das OLG Celle noch aus, daß die Bonnfinanz irrt, wenn sie davon ausgeht, daß ein geschäftsfähiger Erwachsener im Rahmen einer Anlageberatung von sich aus seine Anlageziele definieren und offenbaren müsse.

Es bleibt abzuwarten, ob die Beklagte Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof einlegt. Das Ergebnis ist jedenfalls ein großer Erfolg für die Medico-Anleger und möglicherweise wegweisend für die noch anhängigen Prozesse!

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft Medico Fonds gegründet. Es bestehen gute Gründe, die Interessen darin zu bündeln und prüfen zu lassen, und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 17. Mai 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

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