Wölbern Invest KG – Das Emissionshaus Wölbern Invest KG plant einen Paketverkauf eines riesigen Immobilienportfolios
20 Mai
Vielen Anlegern drohen hohe Verluste!
Schadenersatzansprüche gegen Banken oder Beratungsinstitute, aufgrund deren Empfehlung die einzelnen Beteiligungen gezeichnet wurden, sind im Einzellfall nicht ausgeschlossen!
Das Emissionshaus Wölbern Invest KG plant den Verkauf einer Vielzahl von Fondsimmobilien. Betroffen sind Fonds mit Investitionen in unterschiedlichen Ländern wie etwa Holland, Polen und Österreich. Insgesamt sollen rund 1, 4 Milliarden Euro als Verkaufserlös erzielt werden. Viele Anleger hingegen müssen wohl mit hohen Verlusten rechnen. Bei einer Reihe der betroffenen Fonds werden die Anleger vermutlich weniger als das ursprünglich investierte Kapital als Rückfluss erhalten.
Was ist der Hintergrund?
Nach eigenen Angaben handelt es sich bei der jetzigen Wölbern Invest KG (vormals: Bankhaus Wölbern) um ein traditionelles Emissionshaus, welches konservativ kalkulierte geschlossene Fonds initiiert. Dies erfolgt in den Assetklassen Real Estate und Private Equity. Mit dem angedachten Verkauf beabsichtigt das Emissionshaus Wölbern nach Medienberichten eine Abkehr von dem Geschäft mit Privatkunden. Vielmehr soll wohl nunmehr der Focus auf Geschäftsbeziehungen mit institutionellen Anlegern gelegt werden.
Kritisiert bei dem geplanten Immobilienverkauf wird insbesondere auch, dass für den Verkauf von einzelnen Fondsimmobilien sehr hohe Gebühren anfallen. Nach Medienberichten sollen hierbei Gebühren in Höhe von 3,5 % des angedachten Verkaufserlöses entstehen. Dies entspricht bei dem geplanten Verkaufserlös in Höhe von 1,4 Milliarden Euro einem Betrag in Höhe von rund 50 Millionen Euro.
Für die Anleger stellt sich nun die Frage, wie sie sich weiter verhalten sollen.
Nach der Erfahrung der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte können bei Beratungen im Zusammenhang mit dem Vertrieb von geschlossenen Fondsbeteiligungen Schadenersatzansprüche aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung in Betracht kommen.
„Die Anleger sind – unabhängig davon, ob der Verkauf des Immobilienportfolios tatsächlich beschlossen wird – nicht rechtlos gestellt. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie die Fondsbeteiligungen auf Beratung hin erworben haben. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Anleger anleger – und objektgerecht zu beraten.“ erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Stefan Hösler von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.
Anlegergerechte Beratung bedeutet, dass der Berater eine auf die persönlichen Verhältnisse des Anlegers zugeschnittene Anlage zu empfehlen hat. D.h. für einen Anleger, der eine sichere Kapitalanlage nachfragt, sind Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds regelmäßig nicht geeignet.
Objektgerechte Beratung meint, dass der Kunde ordnungsgemäß und vollständig über die Risiken und Eigenschaften des Anlageobjekts zu informieren ist. Hierunter fällt beispielweise der Hinweis auf mögliche Verlustrisiken, auf die Gefahr, dass Ausschüttungen wieder zurückgefordert werden können, wenn diese nicht aus Gewinnen stammen oder auch auf die sog. kick-backs. Eine Hinweispflicht bei Vorliegen dieser versteckten Provisionen bejaht der Bundesgerichtshof in den Fällen, in denen die Beratung von einem Mitarbeiter einer Bank durchgeführt wird.
Wurde der Anleger fehlerhaft oder unzureichend beraten, so kann er Schadenersatz von dem Beratungsinstitut bzw. der Bank fordern. Hält der Anleger die Fondsbeteiligung noch, so kann er den eingesetzten Betrag und einen entgangenen Gewinn fordern und bietet im Gegenzug der Bank bzw. dem Beratungsinstitut die Fondsbeteiligung an.
Betroffenen Anlegern rät BSZ e.V. Vertrauensanwalt Stefan Hösler rechtliche Beratung von einer auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei einzuholen. Sollte ein Anleger nicht rechtzeitig und nicht vollständig über die mit den Fondsbeteiligungen verbundenen Risiken aufgeklärt worden sein, so kommen im Einzelfall Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen die Bank oder das Beratungsinstitut in Betracht, die den Erwerb der Beteiligung empfohlen haben.
Betroffener Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Wölbern Fonds“ anschließen.
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