Zu schnell…

5 Jun

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Kollidiert ein Fahrzeug, das unter Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 30 Prozent eine Vorfahrtstraße befährt, mit einem einfahrenden wartepflichtigen Fahrzeug, das wegen Sichtbehinderung langsam und vorsichtig in die Vorfahrtstraße eingefahren ist und beim Erkennen der Gefahr anhielt, haftet laut ARAG der Vorfahrtsberechtigte. In einem aktuellen Fall war die wartepflichtige Autofahrerin in ihrer Sicht durch parkende Fahrzeuge behindert, als sie langsam in eine Vorfahrtstraße einfuhr. Als sie den andere PKW wahrnahm, der sich auf der Vorfahrtsstraße rasch näherte, blieb sie stehen. Es kam dennoch zur Kollision. Ein verkehrsanalytischer Sachverständiger hat errechnet, dass dere PKW statt der erlaubten 50 km/h mit 64-79 km/h unterwegs war. Der wartepflichtigen Klägerin wurden gerichtlich – aufgrund der erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung des Unfallgegners – zwei Drittel des Schadens zugesprochen (OLG München, AZ: 10 U 4938/12).



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
+49 (211) 963-2560



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.