DAV: Gesetzgeber muss digitalen Nachlass regeln

7 Jun

Pressemeldung der Firma Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.

Die Abwicklung des digitalen Nachlasses wirft in der Praxis erhebliche Probleme auf. Obwohl erbrechtlich klar ist, dass der gesamte digitale Nachlass – inklusive E-Mail-Account, Providerverträgen und Auskunftsansprüchen – auf die Erben übergeht, bedarf es einer klarstellenden gesetzlichen Regelung im Telekommunikationsgesetz, fordert der Deutsche Anwaltverein (DAV).

Dem Erbe hinsichtlich des E-Mail-Accounts, Providerverträgen und Auskunftsansprüchen, z. B. in Bezug auf Passwörter, stehen zurzeit widersprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Provider gegenüber. Viele dieser Geschäftsbedingungen halten der Inhaltskontrolle nicht stand.

„Es gibt einen Widerspruch zwischen dem Erbrecht und dem Fernmeldegeheimnis. Insbesondere E-Mails unterliegen dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses“, erläutert Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Bräutigam, IT-Rechtsexperte des DAV. Konsequenz dieses Widerspruchs sei, dass eine Weitergabe gespeicherter E-Mails von der Einwilligung sämtlicher am Kommunikationsvorgang Beteiligten, also der Einwilligung des Empfängers und Absenders, gedeckt sein muss. Es sei häufig unklar, ob die notwendigen Einwilligungen vorlägen oder nicht.

Um den Konflikt zwischen Erbrecht und Fernmeldegeheimnis aufzulösen, hält der DAV eine Ergänzung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) für erforderlich. Ferner sollte im Rahmen einer weiteren Novellierung des TKG bei Festnetzverträgen ein Übergang des Telekommunikationsanschlusses auf die Mitbewohner des Teilnehmers, die nicht dessen Erben sind, vorgesehen werden. Dieser Vorschlag orientiert sich an den Vorschriften des Wohnungsmietrechts.

Zur Stellungnahme des DAV.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.
Littenstraße 11
10179 Berlin
Telefon: +49 (30) 726152-0
Telefax: +49 (30) 726152-190
http://www.anwaltverein.de

Ansprechpartner:
Manja Jungnickel
Sekretariat
+49 (30) 726152-139



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.