Kein Mehrbedarf aufgrund Laktoseintoleranz

12 Jun

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Grundsätzlich deckt der im Rahmen der Grundsicherungsleistungen nach «Hartz IV» gewährte Regelbedarf die Kosten der gesamten Ernährung ab. Etwas anderes gilt aber bei Leistungsberechtigten, die aus medizinischen Gründen einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen. Ein Vegetarier, der weder Fleisch noch Fisch und auch keine Produkte, die Gelatine enthalten, verzehrt, machte gegenüber dem Jobcenter geltend, dass er höhere Kosten für den Kauf von Milchersatzprodukten habe, nachdem bei ihm mittels eines oralen Laktosetoleranztests eine Milchzuckerunverträglichkeit festgestellt worden war. Das Jobcenter verweigerte die Erstattung von Mehrkosten. Das im gerichtlichen Verfahren erstellte Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass sich für einen Vegetarier keine höheren Kosten für Ernährung ergeben, erläutern ARAG Experten das Urteil (LSG, Rheinland-Pfalz, Az.: L 6 AS 291/10).



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