Haftung für Brandschaden am Nachbarhaus
19 Jun
Im zu entscheidenden Fall hatten die Eigentümer eines Reihenmittelhauses ein privates Grillfest veranstaltet, in dessen Anschluss ein nächtlicher Brand auf ihrem Grundstück ausbrach, der die beiden angrenzenden Häuser beschädigte. Ungeklärte Ursache für den Brand könnte eine defekte elektrische Leitung im Abstellraum, noch heiße Grillkohle oder deren Funkenflug sein. Der Schaden am Nachbarhaus betrug etwa 60.000 Euro, die das Eigentümer-Ehepaar als Ausgleich an die Nachbarn zahlen sollte. Das zuständige Oberlandesgericht hat der Klage dem Grunde nach stattgegeben. Die Beklagten sind aufgrund des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruches zur Zahlung verpflichtet, auch wenn sie den Brand nicht selbst verschuldet haben. Sie haften als Eigentümer des Grundstücks, von dem der schadensursächliche Brand ausgegangen ist, erläutern ARAG Experten (OLG Hamm, Az.: 24 U 113/12).
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