Zweitwohnungssteuer für Gartenhütte

19 Jun

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Auch eine Gartenhütte kann die Erhebung der Zweitwohnungssteuer rechtfertigen. In einem beispielhaften Fall hatte sich eine Dame gegen einen Steuerbescheid gewandt, mit dem sie für das Jahr 2011 zu einer Zweitwohnungsteuer in Höhe von 161,18 Euro veranlagt worden war. Per Definition in der Satzung ist eine Zweitwohnung „jede Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung für seinen persönlichen Lebensbedarf oder den persönlichen Lebensbedarf seiner Familienmitglieder innehat“. Die Frau ist Besitzerin einer 1975 als Wochenendhaus eingerichteten etwa 35 Quadratmeter großen Blockhütte, die über einen Strom- und Wasseranschluss, einen Aufenthaltsraum mit Küchennische, eine Toilette mit Waschbecken und einen Abstellraum verfügt. Auch das Verwaltungsgericht Gießen erachtete die Hütte als Zweitwohnung. Der Wohnungsbegriff in der Satzung der Stadt Grünberg sei weit auszulegen: Eine Zweitwohnung erfordere keinen besonderen Komfort in der Ausstattung oder gar eine komplette Infrastruktur, so die ARAG Experten (VG Gießen, Az.: 8 K 907/12.GI).



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