Festes Schuhwerk

22 Jul

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Ein Motorradfahrer, der bei einem Unfall eine schwere Fußverletzung erleidet, die er durch spezielle Schuhe möglicherweise hätte vermeiden können, hat trotzdem einen vollen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das beschloss das Oberlandesgericht Nürnberg im April 2013 (Az.: 3 U 1897/12). Der Motorradfahrer war unverschuldet in einen Unfall geraten. Er machte Schmerzensgeld geltend, das die Versicherung aber kürzen wollte. Ihr Argument: Der Motorradfahrer trug nur leichte Sportschuhe, mit Motorradstiefeln wären die Unfallfolgen geringer gewesen. Das Gericht sah das anders. Es existiert keine Vorschrift zum Tragen von Motorradschuhen. Außerdem fehlt es an allgemeingültigen Erkenntnissen, welche Art von Motorradschuhen zur Vermeidung von Verletzungen sinnvoll ist, so die ARAG Experten.



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