Geocaching – Schnitzeljagd für alle

23 Jul

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Geocaching ist ein Outdoorspaß für jedermann – eine moderne Form einer Schatzsuche oder Schnitzeljagd, die weltweit gespielt wird. Ausgestattet mit einem GPS-Gerät oder einem Smartphone und den geographischen Koordinaten aus dem Internet begibt man sich auf die Suche nach einem „Schatz“, den jemand versteckt hat. Meist sind es Plastikdosen unterschiedlicher Größe mit einem Logbuch zum Eintragen und teilweise gefüllt mit kleinen Tauschgegenständen. Auch wenn es nur ein Spiel ist: Beim Geocaching können sich rechtliche Fragestellungen ergeben. ARAG Experten beantworten diese.

Suchen: Wenn der Cache weg ist

Eigentlich funktioniert Geocachen so: Wer den Schatz mit Hilfe eines GPS-Empfängers findet, trägt sich in das beigefügte Logbuch ein und legt ihn wieder zurück. Es geht vor allem um das Finden und darum, Anderen interessante Orte zu zeigen. Wenn aber ein Mitspieler oder ein Unwissender, im Fachjargon Muggel genannt, die Dose mitnimmt oder den Inhalt plündert, kann das den Tatbestand des Diebstahls bzw. der Unterschlagung erfüllen, wobei dies von den jeweiligen Umständen abhängt. Da es sich bei den Gegenständen meist „nur“ um geringwertige Gegenstände handelt, muss ein Strafantrag gestellt werden (§ 248a StGB), es sei denn die Staatsanwaltschaft bejaht das so genannte öffentliche Interesse. Meistens werden diese Verfahren jedoch wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Verstecken 1: Plätze gut auswählen

Wer viel sucht, möchte vielleicht auch selbst einmal etwas verstecken. Erfahrene Geocacher wissen, dass sie sich besser keine Plätze an sicherheitsrelevanten Orten wie Bahnhöfen, Flughäfen und Fußgängerzonen aussuchen sollen. Auch wichtig: Eine auffällige Kennzeichnung des Behälters, damit dieser als Geocache identifiziert werden kann. Es hat schon Großeinsätze von Polizei und Feuerwehr gegeben, beispielsweise 2009 am Karlsruher Hauptbahnhof. Wer mit unbedachten Verstecken solche Einsätze auslöst, muss mit Schadensersatzforderungen rechnen.

Verstecken 2: Im Naturschutzgebiet

So genannte Reviewer kontrollieren, bevor ein neuer Cache freigegeben wird, ob alle Richtlinien der Geocaching-Community eingehalten werden. Dabei achten sie auch auf die Erfordernisse des Naturschutzes. So dürfen Caches in Naturschutzgebieten nur sehr nahe an den Waldwegen versteckt werden. Bei der Suche sollte man die gekennzeichneten Wege nicht verlassen. Das Herausreißen oder Beschädigen von Pflanzen, das Stören von Tieren oder das Anzünden von Feuer können nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.

Verstecken 3: Lost Places

Lost Places – verlassene Orte – haben eine fast magische Anziehungskraft auf Fotografen und auch Cache-Verstecker. Aber so faszinierend alte Häuser und Industrieanlagen sind, sie zu betreten kann je nach Bausubstanz nicht nur gefährlich sein, sondern auch eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs nach sich ziehen. Es wäre einen Versuch wert, den Eigentümer um eine Genehmigung zu bitten oder den Cache eben nicht auf Privatgelände zu verstecken.

Ein aktuelles Gerichtsurteil

Ein Jagdpächter hatte im Wald eine von einem Geocacher versteckte Schatztruhe gefunden und sie an den Wegesrand gelegt, damit sie der Besitzer besser wiederfinden können sollte. Dass die Kiste absichtlich als Geocache im Wald versteckt war, wusste er offensichtlich nicht. Später brachte er die inzwischen aufgebrochene Truhe zum Fundbüro. Der Truhenbesitzer, in Geocacherkreisen auch Owner genannt, klagte auf Schadenersatz. Er verlor zunächst den Prozess (AG Heidelberg, Az.: 30 C 51/11), ging aber in Berufung und gewann. Das Landgericht Heidelberg verurteilte den Jäger zu mehr als 1.000 Euro Schadensersatz, weil es sich bei der Truhe um ein handgefertigtes Unikat handelte (LG Heidelberg, Az.: 5 S 61/12). Der Finder der Truhe hätte sie besser gleich zum Fundbüro tragen sollen oder zumindest sicher aufbewahren. Durch die Ablage am Wegesrand hat er laut ARAG Experten seine Finderpflichten verletzt.



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