Wahlkampf: CSU und FDP fordern mehr Konkurrenz in der PKV
5 Aug
Wenige Wochen vor der Bundestagswahl werden die Wahlkampfthemen heiß diskutiert. Ein Thema ist dabei auch die private Krankenversicherung (PKV). Nach Meinung der FDP und der CSU bedarf diese einer grundlegenden Reform. Dazu gehören auch die Mitnahme von Alterungsrückstellungen und ein fest definierter Mindestleistungskatalog. Dies soll zu mehr Wettbewerb in der PKV führen und das Vertrauen in das System wieder stärken. Bisher bietet die PKV ihren Versicherten individuelle Leistungskataloge. Viele Bestandskunden schrecken vor einem Anbieterwechsel zurück, da die Alterungsrückstellungen in den meisten Fällen verfallen. Die wichtigsten Merkmale der privaten Krankenversicherung sind unter https://www.1averbraucherportal.de/versicherung/private-krankenversicherung/vergleich zusammengestellt.
Einführung der Wechselfreiheit
Lediglich wenn ein Versicherter in den Basistarif einer neuen Versicherung wechselt sowie für Verträge, die ab 2009 abgeschlossen wurden, sind Rückstellungen anteilig (im Umfang des Basistarifs) zum neuen Anbieter übertragbar. In allen anderen Fällen, ist dies nicht möglich. Alterungsrückstellungen dienen dazu, den Beitragsanstieg im Alter gering zu halten. Die Beiträge für die private Krankenversicherung sind unter anderem von dem gewählten Leistungsumfang abhängig. Weitere Informationen dazu gibt es unter https://www.1averbraucherportal.de/versicherung/private-krankenversicherung/vergleich. Zudem gibt es dort Wissenswertes zu folgenden Themen:
– Tarife der PKV
– Leistungsmerkmale
– Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft
Mindesleistungskatalog in der PKV
Die FDP fordert für die private Krankenversicherung sogar einen Leistungskatalog, der all die Leistungen beinhaltet, die ein Tarif mindestens enthalten sollte. So wäre es nicht mehr möglich, dass die Versicherungsunternehmen günstige Einsteigertarife mit geringeren Leistungen anbieten. An diesem Modell hatte es in der Vergangenheit viel Kritik auch aus der Branche selbst gegeben. Bisher gibt es nur einen Tarif, bei dem die Leistungen vorgeschrieben sind. Das ist der sogenannte Basistarif, der in Preis und Leistung an die gesetzlichen Krankenkassen angelehnt ist. In allen anderen Tarifen können die Leistungen frei gewählt werden. Außerdem gibt es Zusatzversicherungen, die später hinzugefügt werden können, um weitere Bereiche abzusichern. Beispiele dafür sind die Auslandskrankenversicherung oder das Pflegetagegeld.
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