Euro-Suisse-Plus AG- Insolvenzverfahren- Informationen für betroffene Anleger

9 Aug

Bei der Euro-Suisse-Plus AG handelt es sich um eine Gesellschaft, welche ab 2002 bei Kleinanlegern sog. Genussrechtskapital eingeworben hat

Pressemeldung der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Eine Gläubigerin der Euro-Suisse-Plus AG hat vor wenigen Tagen beim Amtsgericht Konstanz den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft, vertreten durch den Vorstand Jürgen Bohnenberger, gestellt (Az.: 40 IN 203/13). Eine vorläufige Insolvenzverwalterin wurde bereits bestellt.

Bei der Euro-Suisse-Plus AG handelt es sich um eine Gesellschaft, welche ab 2002 bei Kleinanlegern sog. Genussrechtskapital eingeworben hat. Nach den Zielvorgaben der Gesellschaft sollten dabei Gewinne in Höhe von ca. 8 % – 12 % pro Jahr erwirtschaftet werden. Neben einer jährlichen Grundverzinsung in Höhe von 6,5 % sollten die Anleger zusätzlich eine Gewinnbeteiligung bis zu 6 % jährlich erhalten.

„Offizieller“ Vorstand der Euro-Suisse-Plus AG war bis 2009 Rolf Weber. Diesem folgte im Vorstandsamt ab 2009 der bereits zuvor die Geschicke der Gesellschaft maßgeblich beeinflussende Jürgen Bohnenberger. Alleinige Aktionärin der Euro-Suisse-Plus AG war die in Will/Schweiz ansässige Euro-Immo-Suisse AG.

Die Gesellschaft warb insbesondere über externe Finanzberater mit der angeblichen Sicherheit dieser Genussrechte. Das Anlegerkapital sollte nach den Angaben des Verkaufsprospekts insbesondere in Immobilien investiert werden. Dabei sollte auch von Subventionen der EU profitiert werden. Insgesamt sah der Verkaufsprospekt die Auflegung von Genussrechtskapital in Höhe von EUR 20 Mio. vor (WKN:7 16236). Nach Informationen der Kanzlei Bögelein und Dr. Axmann Rechtsanwälte wurde dieser Gesamtbetrag an Genussrechtskapital bei weitem nicht bei Privatanlegern eingeworben.

Die Kanzlei vertritt bereits mehrere geschädigte Genussrechts-Inhaber der Euro-Suisse-Plus AG. Schadensersatzansprüche kommen gegenüber mehreren verantwortlichen Personen in Betracht. Darüber hinaus können geschädigte Anleger im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, worüber in den kommenden Wochen/Monaten entschieden werden dürfte, die ihnen gegenüber der Gesellschaft zustehenden Forderungen durch die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte zur Insolvenztabelle anmelden lassen.

Geschädigte Anleger der Euro-Suisse-Plus AG und der Euro-Plus1 GmbH & Co. KG können sich der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft ,,Euro-Suisse-Plus AG“ anschließen. Es bestehen gute Gründe, die Interessen darin zu bündeln und prüfen zu lassen, und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 09. August 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.



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