Dynamo-Pflicht ist Geschichte
15 Aug
Die zulässige und notwendige Beleuchtung am Fahrrad ist in der Straßenverkehrsordnung und anderen maßgeblichen Gesetzen und Verordnungen penibel geregelt. Jetzt ging ein Aufatmen durch die Reihen der Radler in Deutschland – leichtgängige Akku- oder Batterielampen waren bisher nämlich tabu. Es herrschte Dynamo-Pflicht. Dieses hat der Bundesrat kürzlich allerdings gekippt. Nun dürfen Fahrräder neben den herkömmlichen Dynamo-Lichtern auch Akku- oder Batterielampen haben. Bislang hatten die Radfahrer, die ohne Dynamo unterwegs waren, ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro riskiert – auch wenn die wiederaufladbare Akku-Leuchte funktionierte, so ARAG Experten. Die Neuregelung ist seit dem 1. August in Kraft.
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