Facebook: Privates soll privat bleiben!

5 Sep

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Jeden Tag kommen neue Details in der Spähaffäre ans Licht. Die NSA sammelt nicht nur Informationen über verbündete Staaten, sondern auch über Privatpersonen. Die Kontrolle über die eigenen Daten droht in sozialen Netzwerken völlig verloren zu gehen. Was aber, wenn ein ganz privater Chat-Partner oder ein „Freund“ auf Facebook es mit der Privatsphäre nicht so ernst nimmt. Dann ist die Sache klar: Die ungefragte Veröffentlichung einer privat erhaltenen Nachricht auf dem sozialen Netzwerk Facebook ist unzulässig! In einem konkreten Fall hatte ein Facebook-User eine private Nachricht von einem anderen Nutzer erhalten. Diese veröffentlichte er ohne Rückfrage in einer öffentlichen Gruppe auf Facebook. Das gefiel dem Absender gar nicht – er wehrte sich gegen die Veröffentlichung vor Gericht und bekam Recht. Das zuständige Gericht verbot dem Beklagten unter Androhung von Ordnungsgeld und Ordnungshaft, die persönliche Mitteilung des Antragstellers auf Facebook zu veröffentlichen. Zudem muss er die Kosten des Verfahrens tragen. Nach Ansicht des Gerichts verletzt die Veröffentlichung einer privaten Nachricht das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Absenders. Eine Ausnahme hiervon kann es laut ARAG Experten nur in Fällen geben, in denen „das öffentliche Informationsinteresse das berechtigte Interesse des Verfassers“ überwiegt (OLG Hamburg, Az.: 7 W 5/13).



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
+49 (211) 963-2560



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.