Verzögerungstaktik: Der nächste Streich aus dem Hause Smallfunds

5 Sep

Pressemeldung der Firma Eurojuris Deutschland e.V.

Nachdem das angeblich „neutrale Rückabwickler-Team“ um Sven M. Reinicke in den letzten Wochen immer wieder alles daran setzte die Investoren von ihrem Konzept und dem Zeitplan zu überzeugen, folgt nun der nächste Streich: die Rückabwicklung soll sich nochmals um vier Wochen verzögern! Diese Information streute die Smallfunds GmbH gestern über ihrer Internetseite. Zudem haben sich bislang angeblich bereits 50 % der Anleger dem Rückabwicklungskonzept angeschlossen. Reinicke ist tatsächlich ein langjähriger Geschäftspartner des Geschäftsführers Gurny und war mit diesem unter anderem bereits in der quickfunds Gesellschaft für Internationales Investment mbH gemeinsam tätig.

Damit steht fest: Sämtliche bisher unterzeichneten Vereinbarungen zur Rückabwicklung sind gegenstandslos. Kein Investor ist hieran mehr gebunden. Der Grund für die Unwirksamkeit liegt in § 6 der Vereinbarungen. Sie sehen ausdrücklich vor, dass die Vereinbarung nur unter der Bedingung geschlossen wird, dass bis zum 31.08.2013 mindestens 67 % der Anleger dem Konzept beitreten. Diese Bedingung jedoch ist nicht eingetreten.

Investoren haben jetzt unverhofft erneut die Chance, ihre Ansprüche anderweitig geltend zu machen. Auch hier gilt: es sollte keine jetzt erforderlich gewordene Zusatzvereinbarung mit der Smallfunds GmbH unterzeichnet werden. Die Chance zum Ausstieg ist zu empfehlen.

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