Schlüssel weg

11 Sep

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Stellt ein Mieter beim Auszug fest, dass er einen der Schlüssel für die Schließanlage verloren hat, so muss er die Kosten für den Austausch der gesamten Anlage übernehmen. Der Mieter hatte im verhandelten Fall eine Wohnung in einem Haus gemietet, in dem sich mehrere Wohneinheiten befanden. Die Türen des Hauses waren durch eine Schließanlage gesichert. Als er aus seiner Wohnung ausziehen wollte, stellte er fest, dass er einen der Schlüssel verloren hatte. Sein Vermieter stellte ihm daraufhin die Kosten für den Austausch der Schließanlage in Rechnung. Die Klage diesbezüglich war erfolgreich. Durch die Nichtrückgabe des ihm vom Kläger überlassenen Schlüssels hat er laut ARAG Experten seine Obhuts- und Rückgabepflicht verletzt (LG Heidelberg, Az.: 5 S 52/12).



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
+49 (211) 963-2560



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.