Wer sich krank schreiben lässt und dann seinem Freizeitvergnügen nachgeht, riskiert eine Abmahnung oder sogar die Kündigung. Ein Gericht hatte nun zu entscheiden, ob heimlich aufgenommene Fotos dabei ein zulässiger Beweis sind.
Stellen Sie sich vor, dass Sie Ihren Arbeitnehmer beim "blaumachen" erwischen. Klar ist: Trotz Krankmeldung beim Sport, beim Konzert oder im Freibad zu sein rechtfertigt nicht nur eine Abmahnung, sondern bisweilen auch die fristlose Kündigung. Doch im...
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