Achtung Brunft!

1 Okt

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Wenn im Herbst die Tage dunkler werden, entdeckt das Rotwild die Liebe zueinander. Dies mag für die Tiere schön sein, hat aber große Nachteile für Autofahrer, da es zu einem verstärkten Wildwechsel kommt. Und der kann bei schlechten Sichtverhältnissen zu einer großen Gefahr werden! Falls am Straßenrand ein Tier auftaucht, sollte der Autofahrer mit weiteren rechnen und dementsprechend vorsichtig sein. Konkret bedeutet dies: Abbremsen, eventuell hupen und Fernlicht ausschalten. Sollte es dennoch zum Unfall kommen, ist es am besten, sofort die Polizei zu kontaktieren, die dann wiederum den zuständigen Förster informiert. Falls das verletzte Tier geflüchtet ist, sollte sich der betroffene Verkehrsteilnehmer von den Ordnungshütern eine sogenannte Wildsbescheinigung zur Vorlage bei der Versicherung ausstellen lassen. Im Falle einer Vollkaskoversicherung kommt diese in der Regel für den gesamten Schaden auf. Auch bei einer Teilkaskoversicherung sind laut ARAG Experten Schäden mitversichert, die der Versicherungsnehmer durch einen Zusammenstoß mit Haarwild (z.B. Hirsch, Reh etc.) erleidet. Das OLG Koblenz hat entschieden, dass der Schaden u.U. auch dann durch die Teilkasko zu erstatten ist, wenn es gar nicht zum Zusammenstoß mit einem Haarwild gekommen ist. Entscheidend ist, dass der Fahrer dem Tier ausweichen wollte (OLG Oblent, Az.: 10 U 1415/05). Bei kleineren Tieren wie z.B. Hasen besteht laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes jedoch keine Einstandspflicht der Teilkasko. Da der Schaden nur gering ist, wenn man ein kleines Tier überfährt, sollte man diesem aus Versicherungssicht nicht ausweichen (BGH, Az.: IV ZR 321/95).



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