Kita: Eine halbe Stunde Weg ist nicht zu weit

2 Okt

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Die Landeshauptstadt München hatte Betreuungsplätze in Kindertagesstätten angeboten, die von der elterlichen Wohnung mit öffentlichen Verkehrsmitteln in 30 Minuten erreichbar waren. Das VG München hat die Klage eines knapp 13 Monate alten Kindes auf Zuweisung eines Platzes in einer Kindertageseinrichtung abgewiesen. Der Weg bis zum Arbeitsplatz der Eltern, die beide in Vollzeit arbeiten, beträgt von den zugewiesenen Einrichtungen ebenso circa eine halbe Stunde mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Diesen zeitlichen Aufwand hat das Gericht im konkreten Einzelfall als zumutbar erachtet. Dabei wurde auch berücksichtigt, dass die Zeit, die die Eltern für das Bringen und Abholen des Kindes zu beziehungsweise von den angebotenen Kindertageseinrichtungen aufbringen müssten, für beide Elternteile gleich sei und sie sich dabei entsprechend ihrer eigenen Planung abwechseln könnten. Der zeitliche Aufwand der Eltern, der für sie mit der Betreuung des Kindes in einer der angebotenen Kindertageseinrichtungen verbunden sei, werde dadurch auf beide Elternteile verteilt und insofern für den einzelnen Elternteil reduziert, erläutern ARAG Experten die Entscheidung des Gerichts (VG München, Az.: M 18 K 13.2256).



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