Pressemeldung der Firma WKS-Gruppe
Die Kosten für eine Teilungsversteigerung zur Auflösung einer Grundstücksgemeinschaft über ein vermietetes Grundstück sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Auch eine Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung kommt nicht in Betracht.
Die hierzu ergangene Entscheidung des Bundesfinanzhofs befasst sich mit dem Fall von geschiedenen Eheleuten, die sich hinsichtlich eines gemeinsamen Grundstücks nicht über einen Verkauf einigen konnten. Die Immobilie war vermietet. Der Ehemann beantragte eine Teilungsversteigerung. Zu einem Versteigerungstermin kam es jedoch nicht, da sich die Eheleute durch einen Vergleich im Scheidungsverfahren einigten. Die entstandenen Kosten für das Verfahren machte der Ehemann vergeblich als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend. Der Bundesfinanzhof verneinte einen unmittelbaren Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, weil letztlich die Ehescheidung Ursache für das Zwangsversteigerungsverfahren war. Auch ein Abzug als außergewöhnliche Belastung lehnte das Gericht ab, weil es insoweit an einer Zwangsläufigkeit fehlte.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
WKS-Gruppe
Maxstr. 9
76437 Rastatt
Telefon: +49 (7222) 970-0
Telefax: +49 (7222) 970-197
http://www.wks-gruppe.deAnsprechpartner:
Andreas
+49 (7222) 970-0
+49 (7222) 970-0
Dateianlagen:
Durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Wirtschaftsprüfern, Certified Public Accountants (US-Wirtschaftsprüfern), Steuerberatern und Rechtsanwälten entwickeln wir umfassende und ganzheitlich optimierte Lösungen für nationale und internationale Klienten.
Seit über 30 Jahren begleiten wir unsere Mandanten in ihren wachsenden Anforderungen. Über unsere Zugehörigkeit zu MSI Legal and Accounting Network Worldwide können wir unsere Mandanten in 200 Büros in 90 Ländern fast überall auf der Welt betreuen.
Über uns:
1968 Gründung einer Einzelkanzlei durch Hans Walter
1987 Eintritt von Roland Klimesch als Partner;
1992 Gründung der WKS GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
1996 Eintritt von Andreas Kastner als Partner;
1999 Gründung der Walter und Partner Rechtsberatung zur Betreuung von Mandanten bei rechtlichen Gestaltungen
2000 Eintritt von Konrad Walter als Partner
2001 Gründung der WKK Consulting und Service GmbH, Unternehmensberatung
2002 Erweiterung der Rechtsberatung um Dr. jur. Jörg-Erik Ammann und Mathias Wich zur Vertiefung und Erweiterung der langjährigen Kooperration mit der Anwaltskanzlei Geisenhainer Dr. Ammann & Hoogen
2003 Internationale Anbindung der Gruppe an MSI Legal and Accounting Network Worldwide, London
Durch die Zusammenführung von Know How optimieren wir unsere Kompetenz. Jahrzehntelange Erfahrungen und Verbindungen können wir so zum Vorteil unserer Mandanten einsetzen.
Unsere Welt ist täglich neu. Sowohl die Partner als auch die Mitarbeiter befinden sich in kontinuierlicher Weiterbildung, um den Wandel aktualisiert zu begleiten.
Weiterführende Links
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber
(siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des
Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber
Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder
Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen
Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung
von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen
Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer
Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber.
Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses
Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die
Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.