MS Santa-B Schiffe: OLG Schleswig erteilt Hinweisbeschluss – Targobank nimmt Berufung gegen Urteil des LG Itzehoe zurück.

8 Okt

Das Oberlandesgericht Schleswig hat mit Beschluss vom 28.08.2013 in einem von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte geführten Verfahren die Targobank darauf hingewiesen, dass ihre Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Itzehoe of

Pressemeldung der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Geklagt hatte ein Anleger, der aufgrund der Beratung durch die Targobank im Jahr 2006 eine Beteiligung an der MS Santa-B gezeichnet hatte. Der Mandant der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte machte nun geltend, von der Targobank fehlerhaft beraten worden zu sein, da er nach eigener Darstellung nur eine risikolose Kapitalanlage hätte zeichnen wollen. darüber hinaus sei er nicht auf die hohen Eigenkapitalbeschaffungskosten hingewiesen worden. Die Rechtsanwälte reichten daraufhin Klage beim Landgericht Itzehoe ein. Das Landgericht Itzehoe hatte die Targobank bereits Anfang des Jahres zu Schadensersatz verurteilt. Dagegen hatte die Targobank Berufung eingelegt. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht erklärte nun per Beschluss, dass es keine Erfolgsaussichten für die Berufung der Targobank sehe. Denn bei der MS Santa-B seien allein für die Beschaffung des einzuwerbenden Kommanditkapitals Kosten in Höhe von über 20 % angefallen. Hierüber hätte deutlich aufgeklärt werden müssen, was nur möglich ist, wenn der Emissionsprospekt rechtzeitig übergeben wird.

Die Targobank hat daraufhin Ende September 2013 die Berufung zurück genommen, sodass das Urteil des LG Itzehoe nun rechtskräftig ist.

Das Urteil bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwalt und BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte die bereits zahlreiche Schiffsfonds-Geschädigte vertritt, die insgesamt eher anlegerfreundliche Rechtsprechung. ,,Denn Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu.“, so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., ,,Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.“

Der Beschluss stellt nach Ansicht der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte einen Durchbruch für die Anleger der MS Santa-B auf dem Weg, ihren Schaden ersetzt zu bekommen, dar. Rechtsanwalt Luber: ,,Denn nun hat ein Oberlandesgericht festgestellt, dass die sog. Weichkosten bei der MS Santa-B, wie im Übrigen auch bei vielen anderen Schiffsfonds, so überhöht waren, dass Anlageberater hierauf deutlich hinweisen müssen. Nach unserer Erfahrung wurde dies aber nur in seltenen Fällen getan.“

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte kann auf zahlreiche Erfolge bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zurückblicken. Neben vergleichsweisen Einigungen mit Banken und Beratungsgesellschaften – beispielhaft sei hier ein Vergleich mit der Targobank angeführt, in dem sich Bank verpflichtete, an einen von CLLB Rechtsanwälten vertretenen Anleger 100 % der Nominalhöhe seiner Beteiligung (abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen) zu bezahlen – konnte die Kanzlei auch maßgebliche Urteile gegen Banken erstreiten. Aktuellstes Beispiel sind hier zwei Urteile des Landgerichts Itzehoe von Ende Januar 2013, in denen eine Bank zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von EUR 50.000,00 an zwei von CLLB Rechtsanwälten vertretene Anlegern verurteilt wurde, weil diese nicht ordnungsgemäß über die weichen Kosten bei einem Schiffsfonds aufgeklärt wurden.

Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Schiffsfonds/ MS Santa-B Schiffe “ anschließen. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 08. 10. 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.



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