Winterreifenpflicht in Österreich
22 Okt
Pressemeldung der Firma ARAG SE
In einigen Nachbarländern, gilt eine strikte Winterreifenpflicht. Wer z.B. in Österreich vom 1. November bis zum 15. April bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert nicht nur ein hohes Bußgeld; darüber hinaus kann sogar das Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen werden. Dies gilt laut ARAG Experten unabhängig davon, ob Matsch oder Schnee den Straßenverkehr beeinträchtigen oder nicht.
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