Winterreifenpflicht – Verstoß wird teurer!
22 Okt
Dass die Reform des Flensburger Punktesystems zum 1. Mai 2014 kommt, war bereits beschlossene Sache. Kürzlich hat der Bundesrat auch die Details verabschiedet, die in einer Verordnung geregelt sind. Die „Neunte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ legt unter anderem fest, welche Verkehrsverstöße nach dem neuen Punktesystem mit einem, zwei oder drei Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister bewertet werden. Drei Punkte gibt es danach für Straftaten, etwa für Trunkenheit im Verkehr, fahrlässige Tötung oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, wenn gleichzeitig die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Wurde vom Richter ein Fahrverbot verhängt, werden für Straftaten wie z.B. für die fahrlässige Tötung oder die Nötigung immer noch zwei Punkte fällig. Auch Ordnungswidrigkeiten wie etwa unerlaubtes Überholen oder das Wenden auf der Autobahn werden mit zwei Punkten registriert. Einen Punkt gibt es z.B. für einen Halteverbotsverstoß, wenn Rettungsfahrzeuge behindert werden. Gleichzeitig werden nach der Verordnung für einige Delikte, die in Zukunft ohne Punkte bleiben, die Bußgelder angehoben. Teurer wird z.B. das Telefonieren mit dem Handy während der Fahrt. Auch ein Verstoß gegen die Winterreifenpflicht kostet in Zukunft nicht mehr 40, sondern 60 Euro, so ARAG Experten.
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