Das Ende unseriöser Geschäftspraktiken

28 Okt

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Mehr Schutz vor Abzocke – das ist das erklärte Ziel eines Gesetzes. Mit der Neuregelung soll unseriösen Geschäftspraktiken beim Inkasso, bei urheber- und wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen und bei der Telefonwerbung Einhalt geboten werden. Eine der Änderungen betrifft die Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen. In diesem Bereich hat sich inzwischen eine Vielzahl von Anwälten ein Geschäftsmodell aufgebaut, das von der massenhaften Abmahnung von Bagatellverstößen gegen das Urheberrecht – etwa beim unerlaubten Musikdownload – lebt. Das neue Gesetz führt nun einen Regelstreitwert von 1.000 Euro ein, wenn ein Verbraucher erstmalig wegen einer Urheberrechtsverletzung abgemahnt wird. Folge: Die Kosten für die erste Abmahnung einer Privatperson werden damit regelmäßig auf rund 150 Euro begrenzt. Außerdem gibt es bei unberechtigten Abmahnungen einen Gegenanspruch auf Ersatz der Anwaltskosten. Für mehr Transparenz soll das neue Gesetz auch beim Inkasso sorgen. Dazu werden neue Darlegungs- und Informationspflichten für Inkassounternehmen eingeführt. So müssen die Unternehmen künftig im Inkassoschreiben angeben, wer ihr Auftraggeber ist, woraus sich die Forderung ergibt und wie die Inkassokosten berechnet wurden. Zudem sollen Verbraucher durch die neue Regelung künftig verstärkt vor unerlaubter Telefonwerbung geschützt werden. Das zielt vor allem auf die weit verbreitete Praxis ab, am Telefon für eine vermeintlich kostenfreie Gewinnspielteilnahme zu werben, für die dann anschließend hohe Teilnahmegebühren verlangt werden. Solche Verträge kommen deshalb in Zukunft nur noch wirksam zustande, wenn sie in Textform – also etwa per E-Mail – geschlossen werden. Außerdem verbietet das Gesetz Werbeanrufe, die von einer automatischen Anrufmaschine getätigt werden. Das für unerlaubte Telefonwerbung fällig werdende Bußgeld wird von bislang maximal 50.000 Euro auf künftig maximal 300.000 Euro erhöht.

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