Bahnreisende haben bei erheblichen Verspätungen auch dann Anspruch auf partielle Fahrpreiserstattung, wenn die Verspätung auf höherer Gewalt beruht. Dies entschied der Europäische Gerichtshof in seinem aktuellen Urteil.
Bahnreisende haben bei erheblichen Verspätungen auch dann Anspruch auf partielle Fahrpreiserstattung, wenn die Verspätung auf höherer Gewalt beruht. Klauseln in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Bahnunternehmen, die Entschädigungen bei höherer...
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