Infinus: Großrazzia beim Dresdner Finanzdienstleister! So müssen Betroffene jetzt handeln!

6 Nov

Ein erneuter Paukenschlag erschüttert heute die Welt der Finanzdienstleistungen

Pressemeldung der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Seit wenigen Minuten überschlagen sich die Medienberichte, wonach seit gestern Vormittag die Staatsanwaltschaft mit großem Personalaufgebot Grundstücke und Häuser des Finanzdienstleistungs-Riesen durchsucht.

Von offizieller Seite wurde noch nichts verlautbart über den konkreten Anlass des Zugriffs.

Wir gehen aber davon aus, dass es sich um Vermögensdelikte wie etwa Kapitalanlagebetrug handelt.

Das Wertpapierhandelshaus war im September 2002 in Dresden gegründet worden und ist auf den Gebieten Vermögensverwaltung und Anlageberatung tätig, ebenso im Bereich der Hausverwaltung. Die Firma gehört mittlerweile zu den größten Finanzdienstleistern in Deutschland.

Auch wenn bislang noch keine konkreten Informationen zum Hintergrund der Ermittlungen bekanntgegeben worden sind, ist nun für Anleger und Beteiligte höchste Vorsicht geboten.

Für Anleger und Beteiligten bedeutet dies, dass sie ihre Interessen bündeln sollten, um in einer starken Position zu sein und vor allem möglichst zügig ihre Rechte gegen die Verantwortlichen durchzusetzen. Sollten sich die Spekulationen wegen Kapitalanlagebetrugs verdichten, sollten Anleger vor allem Schadensersatzansprüche geltend machen.

Zur Geltendmachung dieser Ansprüche ist wiederum die Beauftragung eines spezialisierten Rechtsanwalts sinnvoll. Anleger profitieren zudem von der von der BSZ e.V.-Interessegemeinschaft Dr. Späth & Partner errichteten Interessengemeinschaft Infinus AG, die Erkenntnisse und Rechtsdurchsetzung bündelt.

Dr. Späth & Partner ist bereits seit über 10 Jahren fast ausschließlich im Bank-, Insolvenz- und Kapitalmarktrecht tätig und konnte große Erfolge für ihre Mandanten erzielen, – nicht nur allgemein im Bank- und Kapitalmarktrecht, sondern ganz speziell auch in Fällen, in denen Anleger mit betrügerischen Immobilienfonds und Schneeballsystemen Verluste erlitten haben. So waren die Rechtsanwälte von Dr. Späth & Partner schon bei vielen Anlage-Skandalen, beispielsweise DM Beteiligungen, WBG Leipzig-West AG, First Real Estate, EECH AG sowie GlobalSwissCapital AG für Anleger erfolgreich. Die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte prüft derzeit im Zusammenhang mit der S&K-Gruppe bereits im Auftrag einer Vielzahl von Anlegern Schadensersatzansprüche in jede Richtung und gegen alle in Betracht kommenden Verantwortlichen. Insgesamt wurden in diesen Fällen von der Kanzlei bislang weit über 1.000 Anleger vertreten. Gleiches gilt für die Rechtsdurchsetzung wegen Einlagen, die an Fonds-Anleger zurückgewährt worden waren: Hier haben die Rechtsanwälte von Dr. Späth & Partner schon über tausend Anleger-Fälle betreut.

Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft Infinus AG anschließen.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstraße 49
64807 Dieburg
Telefon: +49 (6071) 9816810
Telefax: +49 (6071) 9816829
http://www.fachanwalt-hotline.de

Ansprechpartner:
BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein
+49 (6071) 9816810



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.