Reisepass: Speicherung von Fingerabdruck ist rechtmäßig

6 Nov

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Ein Mann beantragte im zugrunde liegenden Fall bei der Stadt einen Reisepass, verweigerte jedoch die Erfassung seiner Fingerabdrücke. Gegen die anschließende Ablehnung seines Antrags klagte er beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Dies rief den EuGH an und bat um Prüfung der entsprechenden Verordnung, die die Pflicht zur Abgabe von Fingerabdrücken und deren Speicherung im Pass vorsieht. Der EuGH hat die Gültigkeit der Norm bejaht. Die Erfassung von Fingerabdrücken im Reisepass stelle zwar einen Eingriff in die Rechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten dar. Dieser Eingriff sei aber gerechtfertigt, denn Fingerabdrücke im Reisepass sollen die illegale Einreise von Personen in die EU verhindern. Durch das Gemeinwohlziel des Schutzes vor betrügerischer Verwendung von Reisepässen ist die Maßnahme laut ARAG Experten gerechtfertigt. (EuGH, Az.: C-291/12).



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
+49 (211) 963-2560



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.