Teure Namensänderung im Reisevertrag

13 Nov

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Eine Klausel in einem Reisevertrag, die es dem Veranstalter ermöglicht, bei Namensänderungen beliebig hohe Kosten zu verlangen, ist unrechtmäßig. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen einen Veranstalter, bei dem die Namensänderung laut Kleingedrucktem bis zu 100 Prozent des Reisepreises oder sogar mehr kostete. Und zwar unabhängig davon, ob nur ein Tippfehler korrigiert oder ein Ersatzreisender benannt wird. Das ist eindeutig zu viel. Die Reiseveranstalter dürfen nur die tatsächlich entstehenden Mehrkosten verlangen, so das verbraucherfreundliche Urteil der Münchner Richter. Zur Begründung wurde laut ARAG Experten ausgeführt, dass höhere Forderungen Kunden derart abschrecken könnten, dass sie die Reise gar nicht erst antreten, statt beispielsweise den nach einer Heirat geänderten Namen umschreiben zu lassen. Die von einem Reiseveranstalter verwendete Klausel „Achtung: Bei Namensänderungen können Mehrkosten von bis zu 100 Prozent des Reisepreises und mehr anfallen“, wurde daher für unwirksam erklärt (LG München, Az.: 12 O 5413/13).



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
+49 (211) 963-2560



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.