Die Anleger der Fonds ,,HANSA NARFIK" und ,,HANSA CENTURION", wurden Mitte 2013 dazu aufgefordert, auf der Basis gesellschaftsrechtlicher Regelungen Rückzahlungen an die Schifffahrtgesellschaft zu leisten
Bezüglich der ,,HANSA NARFIK" wurden 15 % der Zeichnungssumme angefordert bezüglich der ,,HANSA CENTURION" sogar bis zu 30 % des Anlagekapitals.
Die Rückzahlungsansprüche wurden damit begründet, dass im Gesellschaftsvertrag geregelt sei, dass die...
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