Vienna Life/K1-Fondspolice: Zahlreiche Klagen gegen Vienna Life Lebensversicherung!
3 Dez
Oftmals gute Schadensersatzchancen für Geschädigte!
Achtung: Es droht Verjährung! Weitere Termine zur mündlichen Verhandlung gegen Vienna Life durch BSZ e.V.-Vertrauensanwälte!
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte hatten in den letzten Wochen und Monaten, wie der BSZ e.V. bereits berichtete, zahlreiche Klagen für geschädigte Anleger der Vienna LifeK1-Fondspolice bei Gerichten in ganz Deutschland gegen die Vienna Life Lebensversicherung mit Sitz in Liechtenstein eingereicht. Zwei Gerichtstermine der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte für Geschädigte der Vienna Life/K1-Fondspolice fanden bereits im November 2013 vor Gerichten in München und Konstanz statt, weitere Gerichtstermine werden ab Januar 2014 vor Gerichten in ganz Deutschland folgen!
Wie der BSZ e.V. bereits berichtete, wurden auch bereits Verfahren gegen Vienna Life von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten geführt, z.B. vor dem LG Augsburg.
Geltend gemacht wird die vollständige Rückabwicklung der Beteiligung, da Anleger der Vienna Life-K1-Fondspolice nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte unter anderem nicht auf die erheblichen Risiken der Beteiligung hingewiesen wurden, wofür die Vienna Life-Lebensversicherung nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte haftet, unter anderem aus Prospekthaftung im engeren Sinne, aber auch aus der Inanspruchnahme besonderen persönlichen Vertrauens und wegen weiterer Versäumnisse wie z.B. mangelhafter Due Diligence.
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: ,,Unserer Ansicht nach ist die Vienna Life-Lebensversicherung ihren Prüfungspflichten hinsichtlich der zugrunde liegenden K1-Fonds nicht in ausreichendem Maße nachgekommen, wofür sie unserer Ansicht nach haftet.“
Das Landgericht München I hatte in einem aktuellen Fall gegen die Vienna Life-Lebensversicherung nochmals ausdrücklich bestätigt, international für Klagen gegen die Vienna Life-Lebensversicherung zuständig zu sein, obwohl die Vienna Life-Lebensversicherung ihren Sitz in Liechtenstein hat und obwohl die beklagte Vienna Life-Lebensversicherung vehement angeführt hatte, dass deutsche Gerichte gar nicht zuständig sein sollten, sondern die Gerichte in Liechtenstein.
Der Verhandlungstermin vor dem LG München fand dann am 21.11.2013 statt, und verlief zwar noch nicht optimal, was aber daran lag, dass der Schriftsatz der Gegenseite noch nicht vorlag und es sich hierbei um einen Spezialfall handelte, bei dem der Anleger bereits vorher selbständig K1-Fonds zeichnete. Hier wird der Rechtsstreit im schriftlichen Verfahren fortgeführt.
Bei einem weiteren Fall, der am 26.11.2013 vor dem LG Konstanz verhandelt wurde und bei dem auch ein Vorstandsmitglied der Vienna Life anwesend war, wurde auch die Vermittlerin der Anlage als Zeugin geladen. Diese bestätigte, dass es in Zusammenarbeit mit Vienna Life Schulungen gegeben habe, bei denen die Risiken eines Vorgängerproduktes ,,Primes Life One“ nicht ausreichend geschildert worden sein sollen.
Auch der Switch in die K1-Global-Fondspolice soll auf Veranlassung von Vienna Life erfolgt sein, hierfür sollen nach Angaben der Zeugin alle Vermittler, ca. 30-50 an der Zahl, angewiesen worden sein, den Switch in die Vienna Life/K1-Global-Fondspolice ihren Kunden vorzuschlagen.
Der Termin vor dem LG Konstanz wird jedoch aus zeitlichen Gründen (der erste Termin hat bereits über 3 Stunden gedauert) im Februar 2014 fortgeführt.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham), der das Verfahren betreut hat, hierzu: ,,Wir sehen gute Chancen für die dortige Klägerin auf Schadensersatz und haben daher ein Vergleichsangebot von Vienna Life, den Schaden der Klägerin zu 1/3 zu regulieren, abgelehnt.
Da Vienna Life Vermittler wohl damit einzuschüchtern versucht, dass Vienna Life die jeweiligen Vermittler regresspflichtig machen würde, falls sich eine Falschberatung heraus stellen sollte, kann ich sagen, dass meiner Ansicht nach der Versuch von Vienna Life, die Schuld den Vermittlern in die Schuhe zu schieben, völlig verfehlt ist, im Gegenteil scheint sich nun durch die Zeugenaussage zu bestätigen, dass die Vermittler bereits völlig falsch geschult wurden. Hierfür werden wir weitere Vermittler als Zeugen benennen.“ Vermittler, die hierfür weitere hilfreiche Angaben machen können, können sich gerne an den BSZ e.V. wenden. Auch, woher die Flyer zur K1-Global bzw. Vienna-Life-K1-Fondspolice stammen, wäre für den BSZ e.V. hilfreich zu wissen, d.h, ob sie von Vienna Life heraus gegeben oder in den Verkehr gebracht wurden oder von jemand anders.
Auch in Liechtenstein selbst hat eine mit dem BSZ e.V. zusammen arbeitende Kanzlei bereits diverse Klagen gegen Vienna Life eingereicht.
In einem weiteren Urteil des OLG Nürnberg vom Herbst 2013, das nicht von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten erstritten wurde, und in dem es um die Primes Life One Zukunftspolice 2000/5 ging, wurde Vienna Life auch zum vollständigen Schadensersatz an den dortigen Anleger verurteilt, über die Rechtskraft des dortigen Urteils ist dem BSZ e.V. nichts bekannt.
Geschädigte Anleger der Vienna Life-K1-Fondspolice oder auch andere Vienna-Life-Anleger (d.h., Anleger mit weiteren Produkten von Vienna Life) sollten daher nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte nicht länger warten, sondern umgehend tätig werden, vor allem auch, da in diversen Fällen auch Ende 2013 Verjährung eintreten wird.
Betroffene K1-Anleger und auch Anleger der K1-Vienna Life-Fondspolice/Vienna Life können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft K 1 anschließen.
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/…
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstraße 49
64807 Dieburg
Telefon: +49 (6071) 9816810
Telefax: +49 (6071) 9816829
http://www.fachanwalt-hotline.de
Ansprechpartner:
Horst Roosen
Vorstand
+49 (6071) 981680
Weiterführende Links
- Originalmeldung von BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
- Alle Meldungen von BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.