Totalschaden: Wann muss Nutzungsausfall bezahlt werden

4 Dez

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Erleidet ein elf Monate altes Fahrzeug einen Totalschaden, so ist der Versicherer des Schädigers nicht dazu verpflichtet, dem Geschädigten bis zur Lieferung eines Neuwagens die Kosten eines Leihwagens oder eine Nutzungsausfall-Entschädigung zu zahlen. Im konkreten Fall war der Kläger mit seinem elf Monate alten Personenkraftwagen schuldlos in einen Unfall verwickelt worden, wodurch das Fahrzeug einen Totalschaden erlitt. Der Geschädigte veräußerte das Fahrzeugwrack und bestellte einen Neuwagen. In den ersten 15 Tagen nach dem Unfall fuhr er einen Mietwagen. Für die restlichen 65 Tage bis zur Lieferung des Ersatzfahrzeuges forderte der Kläger von dem Versicherer des Schädigers die Zahlung einer Nutzungsausfall-Entschädigung. Der Fall landete schließlich vor Gericht, wo der Kläger unterlag. Nach Ansicht des Gerichts steht es einem Geschädigten zwar frei, nach einem Totalschaden ein Neufahrzeug zu erwerben. Das heißt aber nicht, dass er in so einem Fall einen generellen Anspruch darauf hat, dass ihm der Versicherer des Schädigers für die gesamte Zeit bis zur Lieferung des Ersatzfahrzeugs einen Ausfallschaden bezahlen muss, so die ARAG Experten (LG Kiel, Az.: 13 O 60/12).



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