Wann dürfen Radfahrer bremsen?

4 Dez

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Die Vollbremsung eines Radfahrers ist nur dann gerechtfertigt, wenn er wirklich durch ein abbiegendes Fahrzeug zu einer Notbremsung gezwungen wird. In dem verhandelten Fall war der klagende Radfahrer am Unfalltag auf einem Radweg unterwegs, der parallel zu einer Straße verlief. Ein Autofahrer wollte nach rechts auf einen Parkplatz einbiegen. Der Kläger verlangsamte seine Geschwindigkeit zunächst, als er sah, dass der Beklagte abbiegen wollte. Dabei nahm er an, dass dieser ihn wahrnehmen und anhalten würde. Kurz danach leitete er eine Vollbremsung ein, wobei er stürzte und es zu Beschädigungen am Fahrrad kam. Nach der Beweisaufnahme kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass der Kläger nicht eindeutig bewiesen habe, dass das Verhalten des Autofahrers zu dem Unfall geführt habe. Da der Kläger aus Sicht des Gerichts den Ursachenzusammenhang zwischen dem Betrieb des beteiligten Fahrzeugs und dem Unfall nicht beweisen konnte, wurde die Klage abgewiesen, so die ARAG Experten (AG Münster, Az.: 48 C 3693/12).



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